Der eifrige Koch
Der Bozner Rechnungshof verurteilt einen ehemaligen Koch des Bozner Krankenhauses, der im Krankenstand in Hotels kochte, zur Zahlung von 20.559 Euro. Mit beschränktem Imageschaden für den Sanitätsbetrieb.
Von Thomas Vikoler
Der Hinweis kam vom Arbeitgeber selbst, dem Sanitätsbetrieb Bozen. Es bestand der Verdacht, dass ein Koch der Küche des Bozner Krankenhauses unerlaubten Nebentätigkeiten nachging. Auch während des Krankenstandes.
Die Aktion der Finanzwache war jedenfalls gut vorbereitet. Sie traf Manfred Gebhard im Mai 2012 in einem Hotel in Dorf Tirol an, als er gerade das Abendessen zubereitete. Der Koch wurde, der sich in der Spitals-Küche krankgemeldet hatte, wurde auf frischer Tat und unter dem Verdacht des erschwerten Betrugs verhaftet.
Nach wenigen Tagen war der knapp 30-Jährige wieder auf freiem Fuß. Er hatte ein Teilgeständnis abgelegt und seinen Arbeitseifer (außerhalb der offiziellen Arbeit) mit finanziellen Schwierigkeiten begründet.
Die hat Gebhard nun auch mit der Rechtssprechenden Sektion am Bozner Rechnungshof. Diese verurteilte ihn laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 20.559 Euro plus Zinsen.
Der Koch hatte nämlich im Jahre 2013 (Urteil Nr. 278) einen gerichtlichen Vergleich wegen Betrugs gegen die öffentliche Verwaltung über eine mehrmonatige Haftstrafe abgeschlossen. Weil Gebhard nicht vorbestraft war, wurde die Strafe auf Bewährung ausgesetzt.
Bereits im Juni 2012 hatte der Sanitätsbetrieb das unbefristete Arbeitsverhältnis mit dem Koch gekündigt. Die Beweislage war zu eindeutig.
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof forderte in einer Verhandlung am 22. Jänner dieses Jahres von Gebhard Schadenersatz in der Höhe von 22.559,69 Euro: 15.081,57 Euro wegen unerlaubter Nebentätigkeiten zu seinem Hauptberuf in den Jahren 2009 bis 2012, 4.478,12 Euro für Nebentätigkeiten, die der Koch während des Krankenstandes ausgeübt hatte.
Dazu: 3.000 Euro wegen des Imageschadens, das dem Sanitätsbetrieb durch das Bekanntwerden der Geschichte entstanden sei.
Das erschien den Rechnungshofrichtern dann doch etwas zu hoch, sie taxierten den verursachten Imageschaden auf 1.000 Euro. Begründung: Der Koch habe eine „ausschließlich praktische Tätigkeit“ ausgeübt, wodurch das Image des Sanitätsbetriebs weniger geschädigt worden sei als etwa bei einer bürokratischen-verwaltungstechnischen Tätigkeit. Die Küche als Refugium.
Den Rest der Forderungen der Staatsanwaltschaft erachtete die Rechtssprechende Sektion für angemessen. Der Schaden wurde folglich auf 20.559 Euro plus Zinsen ab 2012 festgelegt.
Der entlassene Krankenhaus-Koch ersparte sich immerhin die Kosten für seine Verteidigung. Er verzichtete auf eine Einlassung in das Verfahren vor dem Rechnungshof.
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