„Nicht berücksichtigt“
Der Südtiroler Energieverband ist mit dem beschlossenen Gewässerschutzplan der Südtiroler Landesregierung nicht einverstanden.
Am Dienstag hat die Südtiroler Landesregierung die Kriterien für die Ausweisung besonders sensibler Gewässerabschnitte im Rahmen des im Februar verabschiedeten Konzessionsgesetzes beschlossen.
„Dabei wurden wesentliche Empfehlungen der Expertenrunde Energie leider nicht berücksichtigt“, kritisiert der Südtiroler Energieverband.
Der SEV könne daher mit dieser Entscheidung keinesfalls einverstanden sein.
In der Aussendung heißt es:
„Dabei – und das möchten wir hiermit noch einmal ausdrücklich betonen – unterstützt der SEV selbstverständlich den Schutz der Umwelt und der Südtiroler Gewässer, spricht sich aber für ein flexibleres und weniger bürokratisch ausgestaltetes Vorgehen zugunsten einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Produktion von hydroelektrischer Energie in unserem Land aus.
In zwei wichtigen Punkten ist die Landesregierung der Expertenrunde Energie nicht gefolgt. So legt die Landesregierung bei Gewässern mit einem Einzugsgebiet unter sechs Kilometern eine durchschnittliche Mindestrestwassermenge von 50 Litern pro Sekunde als Voraussetzung für die hydroelektrische Nutzung fest – der Expertentisch Energie hatte sich dagegen mehrheitlich für einen Grenzwert von 40 Litern pro Sekunde ausgesprochen.
Der Hintergrund: Der heute festgesetzte Wert schließt – aufgrund des geringen Wasseraufkommens in den Wintermonaten – zahlreiche Südtiroler Gewässer automatisch als Standorte für neue Kraftwerksanlagen aus.
Der zweite Punkt betrifft die Bestimmung, laut der Gewässer, deren unverbaute Fließstrecken weniger als 50 Prozent des Gesamtverlaufs betragen, in Zukunft ebenfalls von der hydroelektrischen Nutzung ausgeschlossen sind. Die Expertenrunde Energie hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, auf diesen Grenzwert ganz zu verzichten. Es liege demnach am Projektanten nachzuweisen, dass eine weitere Nutzung zu keiner Verschlechterung des Gewässerzustandes führt.
Zudem werden Kraftwerksprojekte von der Dienststellenkonferenz auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft. Deshalb sei eine Festlegung von Grenzwerten überflüssig. Die Expertenrunde Energie sprach sich für projektbezogene Einzelentscheidungen aus – die betroffenen Gewässer sollten daher lediglich als potentiell sensibel eingestuft werden.“
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