Der erste Rückschlag
Es ist eine überraschend schnelle Entscheidung, die das Land hoffen lässt. Nur wenige Wochen nach der Entscheidung des Brennercom-Verwaltungsrats, die Beteiligungen von Stadtwerke Brixen, Selfin und Land Südtirol für nichtig zu erklären – schlägt das Landesgericht Bozen zurück.
„Die Stadtwerke Brixen AG teilt mit, dass das Landesgericht Bozen die Wirksamkeit des Beschlusses des Verwaltungsrates der Brennercom AG vom 26.06.2015 ausgesetzt hat. Mit diesem Beschluss war die Beteiligung der Stadtwerke Brixen AG an der Brennercom AG für „erloschen kraft Gesetz“ erklärt worden.“
Diese Feststellung ist nun bis auf weiteres hinfällig – die Stadtwerke erhalten ihre Beteiligungen zurück.
Für den Verwaltungsrat der Brennercom AG hingegen bleibt es ein herber Rückschlag, der auch für andere Beteiligungen Folgen haben könnte.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.