Volk „unter Kontrolle“?
Erika Rinner von der Initiative für mehr Demokratie schlägt Alarm: Die SVP-Führung wolle die Volksabstimmungen auf Gemeindeebene einschränken.
Verständnislos nimmt die Initiative für mehr Demokratie zur Kenntnis, dass ihr zweiter Antrag auf eine verfassungsrechtliche Anfechtung der Einsetzung einer landesweiten Richterkommission für die Volksabstimmungen in den Gemeinden von der italienischen Regierung jetzt nicht mehr berücksichtigt worden ist.
„Somit tritt eine Regelung in Kraft, mit der die SVP-Führung hofft, Volksabstimmungen auf Gemeindeebene unter Kontrolle halten zu können“, kritisiert Erika Rinner in einer Aussendung.
„Der Schock in der Spitze der SVP über die Volksabstimmung in Mals sitzt offensichtlich noch tief und der Leitsatz „Nie wieder Mals!“ beherrscht ihr Verhalten. So hat sie nun erreicht, dass auf Betreiben des Regionalassessors Noggler in das neue Gesetz zur Gemeindeordnung ein folgenreicher Passus eingefügt wurde.“
In Zukunft wird eine landesweit tätige Richterkommission die Anträge auf Volksabstimmungen in allen Gemeinden Südtirols (und nicht im Trentino, obwohl das mit einem Regionalgesetz beschlossen worden ist) auf ihre Zulässigkeit überprüfen. Bisher war das die Aufgabe von Kommissionen, die von den Gemeinden selbst eingesetzt wurden.
Nach Überzeugung der Initiative für mehr Demokratie (und darin bestätigt durch die in einem ersten Anlauf erfolgte verfassungsrechtliche Anfechtung durch die italienische Regierung), widerspricht diese Bestimmung in mehrfacher Hinsicht der Verfassung:
– Es wird die Autonomie der Gemeinden verletzt;
– Die Region verfügt damit über institutionelle Funktionen (Richter), die dem Staat vorbehalten sind, und
– es werden Urteile über Ansuchen auf Volksabstimmungen gefällt werden, die einer solchen Richterkommission nicht zustehen.
Die Initiative für mehr Demokratie hat einen ersten Rekurs gegen die Bestimmung eingereicht, aufgrund dessen die italienische Regierung das Regionalgesetz beim Verfassungsgericht angefochten hat. Daraufhin wurde im Regionalrat – wiederum auf Betreiben des Regionalassessors Noggler – ein neuer Beschluss mit Änderungen gefasst, die nichts an den Gründen für die erste Anfechtung ändern.
Deshalb hat die Initiative dagegen neuerlich Rekurs eingelegt. Sie muss nun aber zur Kenntnis nehmen, dass es der SVP über ihre römischen Kontakte offensichtlich gelungen ist, eine erneute Anfechtung des Gesetzes durch die Regierung zu verhindern. Die Bestimmung tritt somit in Kraft.
Der Tatbestand der nachweisbaren Verfassungswidrigkeit bleibt bestehen, weshalb die Initiative das erste fragwürdige Urteil dieser Richterkommission anfechten wird.
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