„Sicherheit & Ordnung“
Laut Hausordnung verbietet die Therme Meran Epilepsie-Patienten und „geistig Kranken“ den Zutritt. Sinnvolle Sicherheitsmaßnahme – oder diskriminierende Regel?
Von Anton Rainer
Es fällt zugegebenermaßen schwer, der Therme Meran die Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen vorzuwerfen. Das Meraner Kurbad bietet neben 12 Behindertenparkplätzen, barrierefreien Aufzügen und Eingängen für Rollstuhlfahrer – sogar separate Beckenzugänge und Umkleiden.
Und dennoch – zwischen „Alkoholikern“ und Menschen mit „Hautausschlägen“ findet sich in ihrer Hausordnung eine weitere Personengruppe, der die Benutzung der heißen Bäder untersagt wird: „Epileptiker und geistig Kranke.“ Ein Fall von Diskriminierung?
Das kommt darauf an, sagt Martin Telser. Der Präsident des Dachverbands für Soziales kennt zumindest in Südtirol keine Schwimmbäder, in denen Epilepsie–Patienten der Zutritt verweigert wird. „Würde man das wirklich so auslegen, wie es dasteht, wäre das klar ein Fall von öffentlicher Diskriminierung“.
„Diese Aussage muss man im richtigen Kontext sehen“, sagt Adelheid Stifter. Die Direktorin der Therme Meran wehrt sich dagegen, dass die seltsam anmutenden Bezeichnungen aus dem Zusammenhang gerissen werden. „Das wäre ja ganz konträr gegen das, was wir tagtäglich leben.“
Wahr ist tatsächlich: Im selben Text spricht die Therme auch von Personen, deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt.
„Wir versuchen, die Leute bei einem akuten Problem vor sich selbst zu schützen“, meint Stifter, „das ist eine Frage der Sicherheit und Ordnung.“ Will heißen: Nur wer an der Kassa, etwa während eines epileptischen Anfalls, auffällig wird, muss den Thermen-Besuch verschieben – und beim nächsten Mal gegebenenfalls mit Begleitung wiederkommen.
Bleibt der Begriff der „geistig Kranken“ – Beim Dachverband für Soziales sieht man dahinter einen „äußerst unpassenden Begriff, den man so eigentlich nicht mehr benutzt.“
Zumindest ist er widersprüchlich – in der Vergangenheit hatte die Therme bereits mehrfach Gratis-Tickets an geistig behinderte Sportler und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen verteilt, nicht erst seit kurzem bestehen Zusammenarbeiten mit Südtirols Behindertenvereinen.
Adelheid Stifter: „Es stimmt schon, diesen Punkt könnte man vielleicht besser formulieren.“
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