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Römisches Nein

Römisches Nein

Die Veneter dürfen sich nicht über Selbstbestimmung äußern. Ein Gesetz der Region Veneto wurde vom Verfassungsgerichtshof annulliert. ?

Die Region Veneto hatte ein Regionalgesetz verabschiedet, das eine rein befragende Volksbefragung zur Abänderung des venetischen Regionalstatutes zum Ziel hatte.

Teil dieser Volksbefragung war auch die ausdrückliche Frage, ob das Veneto die Unabhängigkeit von Italien anstreben solle.

Diese Volksbefragung wurde vom Verfassungsgericht abgelehnt. Der Südtiroler Heimatbund wird Univ.-Prof. Daniel Turp, Professor für Verfassungsrecht und Völkerrecht an der Universität Montréal in Québec, um eine Expertise über dieses Urteil ersuchen.

Die Region Veneto hat vor dem Verfassungsgerichtshof die Fragestellung nach der Unabhängigkeit damit verteidigt, dass es um einen Ausdruck der Meinungsfreiheit handle.

Die Indipendenza Veneta, eine Verfahrenspartei, hat vorgetragen, dass die Veneter als eigene Nation zu betrachten sind und daher das internationale Recht anzuwenden wäre: insbesondere das Ratifizierungsgesetz der Menschenrechtspakte im Jahre 1977 als Gesetz Nr. 881 das die Selbstbestimmung und damit logischerweise auch deren Ausübung hat aufgrund dieser Umsetzung der internationalen Verpflichtung heraus.

Roland Lang

Roland Lang

Das Verfassungsgericht hat die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer Volksbefragung nicht um reine Meinungsäußerung, sondern um ein „Zusammenwirken zwischen dem Volk und der politischen Vertretung“ handle.

Die „Einheit des Staates“ wäre laut Verfassungsgericht einer der „essenziellen Merkmale“ des Staates, sodass diese auch keiner verfassungsrechtlichen Abänderung unterworfen worden wären.

„Durch dieses Urteil des Verfassungsgerichts zeigt sich einmal mehr die fragwürdige Einstellung des Zentralstaates zur Meinungsfreiheit und zum internationalen Recht“, sagt Heimatbund-Obmann Roland Lang. Und weiter:

„Der Südtiroler Heimatbund ist fest davon überzeugt, dass die Menschenrechte über die Verfassungen von Staaten stehen. Auf dieser Grundlage ist es auch das Recht der Veneter, sich in einem Referendum zu ihrem Selbstbestimmungsrecht frei zu äußern. Deshalb unterstützen wir jede Initiative, die ein Volk zur Freiheit verhelfen kann.“

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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