Der Energietisch
Nach der Sitzung vom 23. Juni sind die Experten am Energietisch am Montag erneut zusammengetreten, um sich mit den Kriterien für den Gewässerschutz auseinanderzusetzen.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand der nach dem letzten Energietisch überarbeitete, zweite Entwurf der Kriterien zur Bestimmung sensibler Gewässerabschnitte, den Flavio Ruffini, Koordinator des Energietisches, und Ernesto Scarperi vom Landesamt für Gewässerschutz präsentierten.
Scarperi unterstrich, dass diese Kriterien nur für neue sowie bereits eingereichte und im Zuge des Genehmigungsverfahrens noch zu veröffentlichende Projekte gültig seien. Keine Anwendung finden die Kriterien bei Projekten, die bereits eine Konzession erhalten haben.
Neu im überarbeiteten Entwurf sind vier anstatt bisher zwei Kategorien für die Einstufung der Gewässer: erstens „besonders sensible Gewässer“, in denen neue Ableitungen für die hydroelektrische Nutzung gewässerökologisch nicht verträglich sind; zweitens „sensible Gewässer“, in denen neue Ableitungen für die hydroelektrische Nutzung nur zulässig sind, wenn der sehr gute ökologische Zustand erhalten werden kann; drittens „potentiell sensible Gewässer“, in denen eine zusätzliche energetische Nutzung nur dann möglich ist, wenn der gute gewässerökologische Zustand erhalten werden kann; viertens „nicht sensible Gewässer“, wo eine hydroelektrische Nutzung vermutlich gewässerökologisch noch verträglich ist.
„Wir möchten mit den Kriterien zum Gewässerschutz ein Instrument zur nachhaltigen Gestaltung der hydroelektrischen Nutzung und der Umweltvorsorge schaffen“, betonte Koordinator Flavio Ruffini.
Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner erinnerte daran, dass es einen großen Wert darstelle, dass sich alle Interessensvertreter – neben jenen der Energiewirtschaft und des Gemeindenverbandes auch jene der Umweltschutzverbände und des Bauernbundes – der Diskussion stellten, um sich gemeinsam in Bezug auf die Schutzkriterien auszutauschen.
Am Ende arbeiteten die eigentlichen Mitglieder des Energietisches ihre Stellungnahme für die Entscheidung in der Landesregierung aus. Dabei kam der Energietisch einstimmig zu einer sehr positiven Bewertung des gewählten Ansatzes und der am Tisch herrschenden Diskussionskultur. Alle Mitglieder bestätigten einhellig die Notwendigkeit eines solchen Planungsinstrumentes. Mehrheitlich wurden noch einzelne Forderungen für Änderungen bei den Kriterien definiert.
Den Anlass für die Diskussion über die Kriterien zum Gewässerschutz gibt das Landesgesetz über die „Bestimmungen für kleine und mittlere Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie“, das am 15. Jänner 2015 vom Landtag verabschiedet wurde.
Der Artikel 34 dieses Gesetzes sieht vor, dass der Landesregierung die endgültige Entscheidung über die Kriterien für die Ausweisung sensibler Gewässer obliegt. Dazu sind die Stellungnahme der Expertenrunde Energie, jene der Umweltverbände sowie jene des Rates der Gemeinden einzuholen.
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