Kein Betten-Abbau
Ein Urteil des Verfassungsgerichts bekräftigt die Autonomie Südtirols im Sanitätsbereich.
Karl Zeller begrüßt das am Mittwoch hinterlegte Urteil des Verfassungsgerichtes N. 125/2015, in dem die in der so genanten „Spending review bis“ von 2013 vorgesehene Reduzierung der Zahl der Krankenhausbetten in den autonomen Provinzen von Bozen und Trient sowie in der autonomen Region Aosta für unrechtmäßig erklärt wird.
„Das Verfassungsgericht hat damit dem Land Südtirol, das dagegen rekurriert hatte, Recht gegeben, und das Urteil ist eine Bestätigung dafür, dass die Entscheidung Südtirols, alle Sanitätskosten zu übernehmen, richtig war“, so Zeller.
Südtirol bleibe mithin von etwaigen vom Staat oktroyierten Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich verschont und könne in diesem Bereich autonom und im Interesse der BürgerInnen handeln.
Der SVP-Senator verweist im Besonderen auf die Stelle im Urteil des Verfassungsgerichts, in der ausdrücklich festgehalten wird, dass der Staat kein Anrecht hat, Bestimmungen zu erlassen, die die Art und Weise der Einsparungen im Sanitätsbereich festlegen, wenn dieser zur Gänze von den autonomen Provinzen getragen werden.
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