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Die Klimahaus-Richtlinien

Am Mittwoch, dem 1. Juli, tritt die aktualisierte Fassung der KlimaHaus-Richtlinie für Neubauten in Kraft, die eine Vielzahl von Vereinfachungen mit sich bringt: Sie erleichtert das Ansuchen für Bauherrn und verringert den Arbeitsaufwand der Planer.

Durch die umfangreiche Revision der technischen KlimaHaus-Richtlinie aus dem Jahr 2011 wird der Vereinfachungsprozess fortgeführt, der schon vor zwei Jahren eingeleitet wurde. Mit 1. Juli tritt nun die überarbeitete Fassung der technischen Richtlinie für Neubauten in Kraft. Diese regelt den Zertifizierungsablauf und die technischen Details des KlimaHaus-Standards für Neubauten. In der Übergangsphase bis zum 31.12.2015 kann auch noch die vorhergehende Technische Richtlinie angewandt werden.

„Ziel der Überarbeitung war es, den Zertifizierungsablauf einfacher, unbürokratischer und damit auch noch kundenfreundlicher zu gestalten und die technischen Vorgaben auf ihre Effektivität und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen“, erklärt der zuständige Energie-und Umweltlandesrat Richard Theiner. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die einzuhaltenden Grenzwerte bei der Gesamtenergieeffizienz, die weniger restriktiv gefasst wurden, sowie die bessere Einbindung der klimatischen Standortbedingungen in die KlimaHaus-Zertifizierung.

Die neuen Richtlinien berücksichtigen auch die Besonderheiten von Nichtwohngebäuden und Hotels. Neu ist zudem, dass ab 1. Juli die Zertifizierung vollständig digital abgewickelt werden kann. Alle Ansuchen und Dokumente müssen nicht mehr wie bisher vom Bauherrn oder Techniker unterschrieben und gestempelt im Original vorliegen, es reicht die Zusendung der Unterlagen in digitalen Formaten via Email. Ab sofort wird auch auf die Ausarbeitung eines detaillierten energetischen Projektes verzichtet und nur mehr an Hand des Einreichprojektes kontrolliert.

Die KlimaHaus Agentur verzichtet auch auf die Ausarbeitung von Ausführungsdetails und Detailzeichnungen. In Zukunft genügt die Angabe der Anschlussdetails, die aus einem Katalog der häufigsten Bautypologien ausgewählt werden können. „Alle diese Vereinfachungen wurden im Sinne der Konsumenten entwickelt und werden sich positiv auf die Ausführungskomplexität und die damit verbundenen Kosten auswirken“, zeigt sich Landesrat Theiner mit der Überarbeitung zufrieden.

 

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