Jahrelange Blockade?
Der Athesia-Konzern verfolgt mit dem Rauswurf der Mitaktionäre aus der Brennercom eine klare Strategie. Wie soll der Landeshauptmann reagieren? Stimmen Sie ab.
Von Matthias Kofler
Nach dem Freitags-Beschluss des Verwaltungsrates gibt es in der Brennercom nur mehr einen großen Aktionär: nämlich die Athesia.
Doch welche Strategie verfolgt Michl Ebner mit dem Ausschluss der Mitaktionäre?
Für den SVP-Senator Karl Zeller ist klar: Der Athesia-Chef will den Betrieb mit einem über Jahre dauernden Rechtsstreit lahmlegen. „Er liefert sich einen politischen Machtkampf mit dem Landeshauptmann. Es geht darum zu zeigen, wer der mächtigste Mann in Südtirol ist.“
Das Land will den Entscheid des Verwaltungsrates gerichtlich anfechten. Gleichzeitig hat Athesia bereits am 4. Juni gegen jenen Beschluss der Landesregierung rekurriert, der den Zusammenschluss der öffentlichen Gesellschaften in der Brennercom zu einer Newco-Gesellschaft vorsieht.
Der Rechtsstreit droht, sich über ein Jahrzehnt hinziehen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil wäre die Brennercom praktisch eine blockierte Gesellschaft.
Doch offenbar geht es in diesem Machtkampf um mehr: nämlich auch um die anderen Baustellen des Athesia-Konzerns mit der Landesverwaltung (Wassernutzung und Finanzierung der Schnalser Gletscherbahn.
Deshalb ist es durchaus möglich, dass mit Landeshauptmann Arno Kompatscher nach einer „Gesamtlösung“ für diese Problemfelder gesucht wird.
Dass der Rauswurf des Landes eine spontane Hauruckaktion des Verwaltungsrats war, mit dem Michl Ebner auf den Plan des Landeshauptmanns, ihm nicht die absolute Mehrheit an der Brennercom zu überlassen, reagierte, wird immer deutlicher.
Denn: Wenn der Verwaltungsrat am 19. Juni tatsächlich nur das Staatsgesetz umgesetzt hätte, warum hat man dann nicht noch in derselben Sitzung auch einen Ausschluss der kleineren Aktionäre Selfin und Stadtwerke Brixen beschlossen? „Es zeigt sich, dass diese Argumentation ex post konstruiert wurde“, so Zeller.
Gleichzeitig heißt es im Staatsgesetz 244/2007 und im Stabilitätsgesetz 147/2013, dass eine öffentliche Beteiligung an privaten Unternehmen nur dann erlaubt sei, wenn die Leistungen unverzichtbar für das institutionelle Interesse sind.
Ob ein Glasfasernetz unter diese Definition fällt, darf einzig die öffentliche Verwaltung entscheiden. Und die Landesregierung hat am 23. Dezember beschlossen, dass das Glasfasernetz in öffentlicher Hand bleiben müsse. Genau dieser Beschluss wurde aber von Athesia angefochten.
Interessant: Bereits in der kommenden Woche wird im Südtiroler Landtag jenes Gesetz behandelt, das den Zusammenschluss von Land, A22, Selfin und Stadtwerke Brixen zu einer Newco-Gesellschaft vorsieht.
Der Zeitpunkt, den der Verwaltungsrat für sein „Überfallkommando“ (O-Ton Karl Zeller) gewählt hat, konnte also besser nicht sein.
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