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Deutsche Erklärung

Deutsche Erklärung

Das vorausgefüllte Modell 730 für die Steuererklärung steht ab 2016 auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Seit 15. April 2015 können Angestellte und Rentner für ihre Steuererklärung über das Internet auf ein vom Finanzamt vorab ausgefülltes Modell 730 zurückgreifen. Dieses soll nach einer Intervention der SVP-Kammerabgeordneten Renate Gebhard – so die Zusicherung der Agentur der Einnahmen – ab nächstes Jahr auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. „Der Schutz der sprachlichen Minderheit in Südtirol hat Verfassungsrang und es ist unser Recht, die notwendigen steuerrechtlichen Unterlagen in unserer Muttersprache erhalten“, erklärt Gebhard.

Angestellte und Rentner, welche aufgrund zusätzlicher Einkommen wie etwa den Besitz eines Hauses bei ihrer jährlichen Steuererklärung den Vordruck 730 verwenden, haben seit diesem Jahr die Möglichkeit, auf einen vorab ausgefüllten Vordruck der Agentur der Einnahmen zuzugreifen. Dieses so genannte „modello 730 precompilato“ steht den Steuerpflichtigen auf der Online-Plattform „Fisconline“ in elektronischer Form zur Verfügung, sodass die Betroffenen mit den dafür notwendigen Zugriffsrechten die vorab vom Finanzamt ausgefüllte Steuererklärung übernehmen oder mit notwendigen Änderungen und Ergänzungen innerhalb 7. Juli 2015 selbst versenden können.

Für das Jahr 2015 ist die Verwendung des vorab ausgefüllten Modells 730 für die Einkommenserklärung 2014 noch fakultativ und die Steuerpflichtigen sind nicht dazu verpflichtet, diesen Vordruck zu verwenden. Zudem stehen die Unterlagen derzeit nur in italienischer Sprache zur Verfügung. „Laut unseren Südtiroler Autonomiebestimmungen ist die deutsche Sprache jedoch der italienischen gesamtstaatlichen Amtssprache gleichgestellt“, erklärt die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard, „daher ist es unser Recht, die entsprechenden Unterlagen in unserer Muttersprache zu erhalten.“ Ähnliche Bestimmungen gelten auch für die autonome Region Friaul-Julisch-Venetien in Bezug auf die dort lebende slowenische Minderheit. „Der Schutz der sprachlichen Minderheit hat Verfassungsrang und muss deshalb garantiert werden“, so Gebhard. Es sei daher unerlässlich, den betroffenen Bürgern die Vordrucke des Modells 730 in ihrer Muttersprache zur Verfügung zu stellen.

Nach einer Anfrage der Südtiroler Abgeordneten Gebhard gemeinsam mit der Abgeordneten Tamara Blazina aus der Region Friaul-Julisch-Venetien in der Finanzkommission der Kammer konnten die beiden Parlamentarierinnen bei der Agentur der Einnahmen in Rom vorsprechen und die Zusicherung erhalten, dass die notwendigen Anpassungen bis zum nächsten Jahr 2016 erfolgen sollen. Bis dahin werden noch weitere Treffen und Gespräche mit der zuständigen Agentur und ihren Körperschaften vor Ort folgen, um auf die Umsetzung zu pochen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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