Urteil gegen Rabanser
Der mutmaßliche Prostituierten-Schläger Klaus Rabanser will seine Strafverfahren am 21. Juli abschließen – mit einem weiteren Gefängnisaufenthalt muss er auf jedem Fall rechnen.
von Thomas Vikoler
Alessandro Tonon, gewiefter Bozner Strafverteidiger, denkt nicht allein an seinen Klienten, sondern auch an die Allgemeinheit. Würde Klaus Rabanser seine elektronische Fußfessel, mit der er seit einigen Wochen sein Hausarrest in Lajen überwacht wird, abgeben, könnte ein anderer mutmaßlicher Straftäter statt ihm in den Hausarrest entlassen werden. „Die Wartezeit auf die Fußfessel würde so verkürzt“, meint Tonon, der den Mann zusammen mit Martin Fill verteidigt.
Er stellte bei der Verhandlung am Landesgericht am Dienstag einen Enthaftungsantrag für Rabanser, der seine gegen ihn laufenden Strafverfahren möglichst schnell abschließen will. Richter Walter Pelino hat nun eine Zusammenlegung akzeptiert, am 21. Juli soll im Rahmen eines verkürzten Verfahrens bereits das Urteil zu drei mutmaßlichen Straftaten gesprochen werden.
Rabanser wird vorgeworfen, im Jänner und Februar dieses Jahres zwei nigerianische Prostituierte verprügelt zu haben. Die erste auf einem Autoabstellplatz im unteren Eggental, die zweite auf einer Nebenstraße der Landesstraße nach Jenesien. Beide mutmaßlichen Opfer (und eine Zeugin) haben den 40-jährigen Holzfäller als Täter identifiziert – sie erkannten ihn u.a. an seinem Piercing an der rechten Augenbraue.
Und dann gibt es den Vorwurf der sexuellen Gewalt gegen eine weitere Prostituierte.
Rabanser soll sie im Juli 2014 mit einem Elektrobohrer bedroht und damit zum Oralverkehr gezwungen haben. Allein für diese Straftat drohen dem Holzarbeiter mehrere Jahre Haft. Bei einer Strafe von über zwei Jahren wegen sexuellen Gewalt müsste er wieder ins Gefängnis, es wäre keine Ableistung der Haft mit Sozialarbeit möglich.
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