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Der Fahrer der Hure

Bildschirmfoto 2015-04-08 um 16.12.41Die Staatsanwaltshaft will einer Pustertaler Prostituierten und einem Mann aus St. Lorenzen wegen Begünstigung der Prostitution und Zuhälterei den Prozess machen. Wie die Prostituierte sich verteidigt.

von Artur Oberhofer und Thomas Vikoler

Es war im Herbst 2013, als bei den Carabinieri in Bruneck ein vermeintlich heißer Tipp einging.

Aus der Pusterer Rotlichtszene erfuhren die Ordnungshüter, dass eine einheimische Prostituierte, die bereits seit Jahren in der Rienzstadt tätig ist, ihre Dienstwohnungen in Bruneck und im Eisacktal an eine weitere Strichdame weitervermiete. Mehr noch: Die zwei Prostituierten ließen sich sogar von einem Chauffeur, einem 48-jährigen Mann aus St. Lorenzen, zu ihren Schäferstündchen kutschieren.

Der Chauffeur fungiere auch als Aufpasser.

Die Carabinieri witterten einen Fall von Begünstigung der Prostitution und Zuhälterei – und informierten am 3. Oktober 2013 mittels „Mitteilung einer strafbaren Handlung“ die Staatsanwaltschaft in Bozen.

Zwischen November 2013 und Jänner 2014 hörten die Carabinieri die Telefonanschlüsse mehrere Telefone ab, darunter auch das Mobiltelefon der Prostituierten, die in Bruneck und in einer Ortschaft im Eisacktal Dienstwohnungen angemietet hat. Und sie beschatteten die beiden Liebesdamen und deren mutmaßlichen Zuhälter.

Am Ende dieser diskreten Ermittlungstätigkeit lieferten die Carabinieri einen umfangreichen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft ab. Aus diesem Bericht ging beispielsweise hervor, dass die Hauptverdächtige – Zitat aus dem Dokument – „die beiden Wohnungen (…), über die sie verfügt, für die Abwicklung bezahlter Sexualkontakte mit (… es wird der Name der zweiten Prostituierten genannt, Anm. d. R.) zur Verfügung gestellt“ habe.

Die Carabinieri notierten in ihrem Bericht sogar die Tarife, die – Zitat aus dem Abschlussbericht – „pro Leistung von minimal Euro 80,00 bis maximal Euro 160,00 variierten“.

Auch haben die Carabinieri – immer laut Abschlussbericht – herausgefunden, dass der 48-jährige Mann aus St. Lorenzen „für den Transport der beiden Frauen gesorgt hat, wobei er sie bis in die oben genannten Wohnungen begleitete, sich dann in ihrer Nähe aufhielt, um im Bedarfsfall bei auftauchenden Schwierigkeiten mit den Kunden einzugreifen und sie (die Prostituierten, Anm. d. R.) nach erledigter Prostitutionstätigkeit wieder zurückbegleitete“.

Für die Carabinieri also ein klarer Fall von Begünstigung der Prostitution und Zuhälterei.

Die stellvertretende Staatsanwältin am Landesgericht in Bozen, Luisa Mosna, hat nun die Einleitung eines Hauptverfahrens gegen die Prostituierte und den Fahrer beantragt.

Die Vorverhandlung hätte am Mittwoch stattfinden sollen, wurde allerdings vertagt.

So wie es aussieht, will die Verteidigung (in der Person des Bozner Strafverteidigers Vittorio Papa) ein verkürztes Verfahren beantragen.

Die TAGESZEITUNG hat die Beschuldigte befragt.

Was die Prostituierte sagt, LESEN SIE AM DONNERSTAG IN DER PRINT-AUSGABE.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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