Die Wohnbau-Posse
Durch die neuen, strengeren Kriterien in der Wohnbauförderung fielen viele Familien plötzlich durch den Rost. Nach heftiger Kritik hat die Landesregierung ihren Fehler eingestanden – und ändert den Beschluss nun ab.
von Heinrich Schwarz
Der Artikel der TAGESZEITUNG hat offenbar Wirkung gezeigt. Das Wohnbau-Ressort um Landesrat Christian Tommasini hat eingesehen, dass man mit den neuen Kriterien in der Wohnbauförderung vielen Familien ein erhebliches finanzielles Problem beschert hat. Die Betroffenen, die plötzlich erfuhren, dass sie keinen Beitrag mehr erhalten, haben ihren Ärger in den letzten Wochen beim Land ausgelassen.
Zur Erinnerung:
Die Landesregierung hat am 14. April 2015 zusätzliche Kriterien für die Genehmigung der Gesuche um Wohnbauförderung beschlossen. Betroffen sind die Landesbeihilfen bei Kauf oder Neubau einer Erstwohnung.
Es gibt drei Neuerungen. Erstens: Wird ein hypothekarisches Darlehen aufgenommen, muss das Nettoeinkommen der Familie über dem Lebensminimum liegen – auch wenn ein Bürge vorhanden ist. Zweitens: Wer seinen Eltern eine Wohnung abkauft, erhält ebenfalls keine Förderung mehr. Und drittens: Für die Gewährung eines Landesbeitrages sind mindestens 20 Punkte bei Kauf und 23 Punkte bei Neubau einer Wohnung notwendig.
Im Grunde sind die Anpassungen durchaus nachvollziehbar. Aber: Die Landesregierung hat keine Übergangszeit vorgesehen. Die neuen, deutlich strengeren Kriterien galten bereits mit 1. Mai.
Für gar einige Häuslebauer war dies ein regelrechter Schock. Und zwar für jene, die den Landesbeitrag in ihrer Kostenrechnung für die Erstwohnung fest eingeplant hatten – plötzlich aber die Kriterien nicht mehr erfüllten und entsprechend durch den Rost fallen.
Passiert ist dies einigen Familien aus Lana, die nach langen Vorbereitungen im März 2015 einen Vertrag mit dem Architekten abschlossen. Wenige Wochen später erfuhren sie dann, dass sie die nötige Punkteanzahl knapp nicht mehr erreichen und daher keinen Beitrag erhalten. Eine Gesuchstellung vor dem 1. Mai ging sich nicht mehr aus, da noch das OK der Baukommission fehlte. Damit verloren vier Familien einkalkulierte Beiträge von 30.000 bis 50.000 Euro.
Auf der Tagesordnung der letzten Landesregierungs-Sitzung am Dienstag befand sich ein interessanter Punkt: Der Anwendungstermin der neuen Kriterien sollte auf den 1. Juli verschoben werden. Doch der Punkt wurde überraschenderweise abgesetzt.
Gab es Unstimmigkeiten in der Landesregierung?
„Nein, der Beschluss wird nur umgeschrieben“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Er erklärt: „Wenn wir den Termin 1. Juli festlegen, dann ist das Problem nur für einige gelöst. Mein Vorschlag war deshalb, all jene nach alten Kriterien zuzulassen, die in einer genehmigten Rangordnung der Gemeinden aufscheinen.“
Bei vielen fehle nämlich auch noch nach dem 1. Juli die für die Gesucheinreichung notwendige Grundzuweisung der Gemeinde. „Damit soll nun jeder, der eine berechtigte Erwartungshaltung auf eine Wohnbauförderung hat, die Kriterien aber plötzlich nicht mehr erfüllt, noch einen Beitrag erhalten“, so Kompatscher.
Der Beschluss soll bereits am kommenden Dienstag genehmigt werden. Als Stichdatum soll weiterhin der 1. Mai gelten. Das heißt: Wer an diesem Datum in einer genehmigten Rangordnung aufschien, kriegt noch eine Landesförderung.
Indes heißt es aus dem Amt für Wohnbauförderung, dass die neuen Kriterien vielen Interessenten den Weg zu einem Beitrag versperren. Täglich würden mehrere Personen mit der Aussage weggeschickt, dass sie die nötige Punkteanzahl nicht mehr erreichen.
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