Vergewaltigung nach Sauforgie
Er flößte seinem Opfer, einem 13-jährigen Mädchen, Alkohol ein, um es anschließend zu vergewaltigen. Nun wurde der 40-jährige Mann, der zuvor nach Holland geflüchtet war, am Landesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt.
von Thomas Vikoler
Es geschah nach einer mittleren Sauforgie. Mehrere Verwandte becherten in einer Wohnung in Bozen, auch der Lebensgefährte der Schwester der Gastgeberin war mit von der Partie. Er soll allein ein Dutzend Flaschen Bier getrunken haben.
Und er wusste offenbar, was er tat, als er in der Nacht den allgemeinen Ausnüchterungsschlaf ausnützte.
Er verging sich im Wohnzimmer sexuell an der 13-jährige Tochter der Gastgeberin. In den Ermittlungsakten von Staatsanwältin Luisa Mosna steht, er habe ihr zuvor Alkohol eingeflößt.
Ein erschreckender Fall, zu dem nun am Landesgericht das Urteil gesprochen wurde.
Staatsanwältin Mosna beantragte zwölf Jahre Haft für den 40-jährigen Mann, den seine Partnerin, die einzige Zeugin im verkürzten Verfahren, sogar verteidigt hatte: Das Opfer habe sich an jenem Abend gegenüber ihren Freund aufreizend benommen, gab die Tante des mutmaßlichen Opfers als Zeugin zu Protokoll.
Der sexuelle Übergriff ereignete sich am 18. Juli vergangenen Jahres. Einen Tag später begab sich der 40-Jährige auf die Flucht – die Mutter hatte ihn mit dem tränenreichen Bericht ihrer Tochter über das Geschehene konfrontiert.
Am Landesgericht wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen, der Gesuchte entging aber einer Festnahme in Spanien, wohin er geflüchtet war. Nach einer Woche schnappten die Handschellen zu. Der Tatverdächtigte saß da bereits am Amsterdamer Flughafen in einer abflugbereiten Maschine. Die Ermittler hatten ihn mit Hilfe der Passagierliste ausfindig gemacht. Seit seiner Verhaftung sitzt der Südamerikaner im Gefängnis von Montorio Veronese in U-Haft. Dort ist man auf Triebtäter spezialisiert.
Am Nachmittag verkündete Richter Walter Pelino sein Urteil:
Zehn Jahre Haft wegen sexueller Gewalt gegen eine Unter-14-Jährige, die U-Haft bleibt aufrecht.
Der Verurteilte muss zudem 70.000 Euro Schadensersatz (50.000 an das Mädchen, 20.000 Euro an dessen Eltern). Als erschwerend wertete der Richter die Umstände, dass der wegen Drogenbesitzes vorbestrafte Mann die Gastfreundschaft und die verminderte Abwehrfähigkeit des Opfers ausgenutzt hatte.
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