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Probezeit statt Prozess

Nach einem Gesetz können (potentielle) Haftstrafen durch eine Probezeit vermieden werden. Ein Tag Haft wird in zwei Stunden Sozialarbeit umgewandelt. Auch im Fall Ulrich Veith.

(tom) Probezeit statt Prozess, Sozialarbeit statt Haft.

Diese Möglichkeit für (mutmaßliche) Straftäter gibt es in Italien seit dem 17. Mai 2014. Eine Änderung der Strafprozessordnungen, mit dem die italienische Regierung eigene Strafzahlungen an die EU wegen der überfüllten Gefängnisse vermeiden will.

Am Bozner Landesgericht ist die neue Bestimmung in einigen Fällen angewandt worden, auch wenn es keine genauen Anwendungskriterien gibt. Ein exemplarischer Fall wurde nun von Vorverhandlungsrichter Walter Pelino besiegelt.

Er genehmigte einem 61 Jährigen aus Schlanders, J.P., und dessen 23-jährigen Sohn, D.P., eine Probezeit zur Vermeidung eines Strafurteils.

J.P. war Anfang Dezember von den Carabinieri zusammen mit einem 43-Jährigen mit Wildererutensilien angetroffen worden: Zwei manipulierte Gewehre, Schalldämpfer, eine Infrarotkamera. Später bei einer Hausdurchsuchung in Schlanders stießen die Ermittler auf eine illegale Metzgerei und 100 Gramm Marihuana, die allerdings nicht J.P. gehörten, sondern dessen 22-jährigen Sohn. K.T., der zweite Wilderer, hat inzwischen einen gerichtlichen Vergleich über zwei Jahre Haft und einer Geldstrafe von 2.000 Euro geschlossen.

Am Landesgericht gelten für die Probezeit folgende Regeln: Für einen Tag potentieller Haftstrafe (jene Strafe jedenfalls, die im Falle eines gerichtlichen Vergleichs verhängt worden wäre) müssen zwei Stunden Sozialarbeit geleitet werden. Eine weitere Sozialarbeitsstunde fällt pro 250 Euro Geldstrafe an.

Das ergibt im konkreten Fall folgende Zahlen: J.P., der wegen Wildererei beschuldigte Vater, muss seine Probezeit mit 360 Stunden Sozialarbeit absolvieren (das Äquivalent von sechs Monaten Haft). D.P., der wegen Drogenbesitzes angezeigte Sohn, 486 Stunden, was einer Haft von rund acht Monaten entspricht.

Ein ähnlicher gemeinnütziger Aufwand steht dem wiedergewählten Malser Bürgermeister Ulrich Veith bevor. Er hat im laufenden Strafverfahren wegen der Sozialabgaben-Affäre Probezeit mit Sozialarbeit beantragt, die für gestern angesetzte Vorverhandlung wurde aber auf den 8. Juli verschoben.

Der Grund: Das Sozialarbeits-Programm für den Bürgermeister der Behörde UEPE liegt bisher nicht vor, außerdem will Veith am 4. Juni sein Verfahren am Rechnungshof durch die Zahlung von rund 100.000 Euro Schadenersatz abschließen. Das vermindert die Berechnungsgrundlage für die Sozialarbeit.

 

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