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Der Ärzte-Vertrag

Die Landesregierung hat am Dienstag den Übergangsvertrag für die Ärzte der Allgemeinmedizin beschlossen. Der Vertrag legt eine maximale Patientenanzahl von 1.500 fest.

Aufgrund eines Urteils des Kassationsgerichtshofes infolge einer Klage der Gewerkschaft FIMMG war die Ausarbeitung eines neuen Landeszusatzvertrages der Ärzte für Allgemeinmedizin in Südtirol notwendig geworden. Die Landesregierung hat am Dienstag grünes Licht für die Unterschrift der zuständigen Landesrätin Stocker unter einen Übergangsvertrag gegeben.

Nach intensiven Verhandlungen mit den Vertretern der Ärzte und deren Gewerkschaftsorganisationen hat die Landesregierung den Übergangsvertrag für die Südtiroler Allgemeinmediziner genehmigt. Nach Unterzeichnung dieser Übergangslösung wird die Landesregierung die Rahmenbedingungen für einen neuen Landeszusatzvertrag definieren.

Ausgehend von einer Klage der Gewerkschaft FIMMG hat das Kassationsgericht im Jänner 2014 in einem Urteil den Landesvertrag für Allgemeinmedizin für obsolet erklärt und festgelegt, dass die gesamtstaatlichen Kollektivverträge für die Allgemeinmediziner auch in Südtirol angewandt werden müssen und das Land lediglich Zusatzvereinbarungen abschließen kann, um eine Reihe von Nebenaspekten zu regeln.

In diesen Tagen steht die Verkündung des möglicherweise nach einer Hinterlegungsfrist unmittelbar vollstreckbaren Urteils des Oberlandesgerichtes an. Um eventuellen Problemen beim Übergang vom Landesvertrag auf den staatlichen Kollektivvertrag vorzubeugen, wurde deshalb ein Übergangsvertrag ausgearbeitet. Dieser nützt die engen Spielräume des staatlichen Vertrages und berücksichtigt die vorgegebenen Sparmaßnahmen.

Die Südtiroler Landesregierung hat am Dienstag grünes Licht für die Unterschrift der zuständigen Gesundheitslandesrätin Stocker gegeben. Die Ausgaben für die Allgemeinmediziner bleiben mit einigen Verschiebungen insgesamt gleich.

„Der Übergangsvertrag legt eine maximale Patientenzahl von 1500 fest, bisher waren es 2000″, erklärt Landesrätin Stocker. „Hier müssen wir klar den staatlichen Vorgaben folgen, welche von einer stets zunehmenden Betreuungsintensität ausgehen.“

Die Anpassung solle dabei schrittweise in den nächsten Jahren erfolgen. „Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages wird zudem die Errichtung der vernetzten Medizin als neue Organisationsform des Betreuungsnetzes festgelegt“, so Landesrätin Stocker. Die Vertragspartner werden unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung gemeinsam die Errichtung der vernetzten Gruppenmedizin und der Gesundheitszentren angehen.

Die Schnittstellen zwischen diesen beiden neuen Organisationsformen und dem Sanitätsbetrieb müssen mittels geeigneter Datenverarbeitungssysteme umgesetzt werden. Die Mitarbeit vonseiten der Ärzte ist dabei verpflichtend. Zusätzlich wird bis dahin an den allgemeinen Grundsätzen und Kriterien der Betreuungskontinuität, wie vom Landesvertrag vorgesehen, festgehalten. „Es ist uns ein Anliegen, die Dienstleistungen für die Patienten vor Ort zu verstärken“, unterstreicht Landesrätin Stocker. In diesem Zusammenhang müsse im Rahmen des neuen Landeszusatzvertrages auch die Entlastung der Krankenhäuser durch die Hausärzte insbesondere auch in der Versorgung chronisch Kranker diskutiert werden.

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