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Staatsgeheimnis Khan

Staatsgeheimnis Khan

Das Verwaltungsgericht Latium entscheidet am Freitag über den Aussetzungsantrag des am 16. Jänner wegen staatsfeindlicher Aktivitäten aus Italien ausgewiesenen Bozners Usman Rayen Khan. Das Innenministerium hat sich in das Verfahren eingelassen.

von Thomas Vikoler

Der Schriftsatz des Innenministeriums ist zwölf Seiten lang. In ihm ist in Kurzform aufgelistet, warum der in Bozen wohnhafte Pakistani Usman Rayen Khan am 16. Jänner aus Italien ausgewiesen und mit einer Maschine in sein Herkunftsland Pakistan geflogen wurde.

Die Aktivitäten Khans, insbesondere auf seiner Facebook-Seite, hätten „die Sicherheit des Landes in Gefahr“ gebracht, seine Kontakte mit „gefährlichen Subjekten“ auf mögliche terroristische Aktivitäten der Organisation Islamischer Staat hingewiesen. Es habe gegolten, diese vorzubeugen. Khan hatte Folterungen in US-Gefängnissen und US-Luftangriffe scharf kritisiert.

Auch schreiben die Juristen des Ministeriums, dass die gesamten Akten zur Ausweisung des Programmierers (er arbeitete für die landeseigene Informatik AG) nicht herausgegeben werden können. Ein Staatsgeheimnis.

Auf diese Geheimhaltung hängte sich Nicola Canestrini, der Bozner Anwalt Khans, bei der Verhandlung am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Latium seinen dort diskutierten Antrag auf einstweilige Aussetzung der Zwangsmaßnahme auf. Wie könne man über einen Fall diskutieren, zu dem man nicht einmal die Akten kenne, kritisierte Canestrini.

Und er beharrte auf EU-Bestimmungen (u.a. die Konvention für Menschenrechte), wonach Personen ein grundsätzliches Recht haben, an Verhandlungen, die sie betreffen, teilnehmen zu können. Was dies im Falle Khans bedeuten würde ist, klar. Im müsste erlaubt werden, erneut nach Italien zu reisen.

Das will Canestrini, allerdings mit wenig Chancen, auch über eine einstweilige Aufhebung des Ausweisungsdekrets erwirken. Auch mit dem Hinweis darauf die Menschenrechtssituation in Khans Aufenthaltsland Pakistan. Seit heuer gelte dort die Todesstrafe, 25 Personen seien bereits öffentlich hingerichtet worden, 500 Terroristen drohe dasselbe Schicksal.

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