Keine Befreiung
Schlechte Nachricht für Südtirols Wohnungsbesitzer: Heuer wird es zu keiner GIS-Reduzierung mehr kommen.
Andreas Schatzer stellt klar: „Eine Reduzierung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS ist heuer nicht mehr möglich“, so der Gemeinenverbandspräsident.
Der Grund: Die Gemeinden haben ihren Haushaltsvoranschlag für das laufende Jahr 2015 bereits im Dezember verabschiedet. Rückwirkend könne nicht mehr eingegriffen werden, so Schatzer.
Einige neue Bürgermeister hatten nach ihrer Wahl erklärt, die Erstwohnungen von der GIS zu befreien bzw. die Hebesätze zu reduzieren. Auch Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte, dass es bei der Befreiung von der Immobiliensteuer GIS noch Luft nach oben gebe.
Die von der Landesregierung eingeführte Gemeindeimmobiliensteuer sieht einen Steuerfreibetrag für die Hauptwohnungen vor, die als Standardwohnungen gelten (Katasterkategorie A1 bestehend aus sieben Räumen) – dies entspricht einer normalen Wohnung von bis zu 110 Quadratmetern.
Für die anderen Hauptwohnungen besteht ein verminderter fixer Steuersatz von 0,4 Prozent des Katasterwertes, während für andere Wohnungen der ordentliche Steuersatz von 0,76 Prozent gilt, den die Gemeinden um bis zu 0,5 Prozent erhöhen oder herabsetzen können.
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