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Die Renten-Bombe

Weil das Verfassungsgericht die Rentenreform von 2011 für nichtig erklärt hat, sehen sich die Altmandatare in ihren Rekursen zu den Politikerrenten zusätzlich bestätigt.

von Heinrich Schwarz

Das Urteil des Verfassungsgerichtes vor zwei Wochen war eine Bombe:

Der Staat muss rund sechs Millionen Italienern – darunter auch 50.000 Südtirolern – einen Teil ihrer Renten nachzahlen. Die Fornero-Reform aus dem Jahr 2011 sei verfassungswidrig.

Mit dieser Reform war der Inflationsausgleich für Renten über 1.400 Euro brutto abgeschafft worden.

Franz Pahl, Vorsitzender der Vereinigung der Altmandatare, hat den Wirbel um das Urteil mit einem Lächeln mitverfolgt.

„Der Richterspruch hat mich überhaupt nicht verwundert. Die Urteile des Verfassungsgerichtes gehen in dieser Materie immer in die gleiche Richtung: Erworbene Rechte dürfen nicht willkürlich beschnitten werden.“

Pahl spielt dabei auf die Rekurse der ehemaligen Abgeordneten gegen die Neuregelung der Politikerrenten an.

Der Ex-SVP-Politiker will das Gesetz vom Juli 2014 mit anderen Altmandataren zu Fall bringen.

Auf diese Weise soll die nachträgliche Kürzung der Rentenvorschüsse wieder rückgängig gemacht werden.

Darüber hinaus wird das Verbot von Mehrfachrenten über 9.000 Euro angefochten.

Für Franz Pahl hat das Urteil des Verfassungsgerichtes eine große Bedeutung für die Rekurse der Altmandatare: „Die Leibrenten und die Pensionen sind nicht völlig identisch, aber vom Prinzip her geht es um dasselbe – nämlich um erworbene Rechte. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass Pensionen praktisch eine andere Form der Gehaltsweiterzahlung sind, weil sie sich auf die Arbeitszeit beziehen, in der man eingezahlt hat.“

Dies gelte auch für die Leibrenten.

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