Blutige Bilanz
In Südtirol haben sich 2013 knapp 16.000 Arbeitsunfälle zugetragen – mehr als doppelt so viele wie im Trentino. Wird zu wenig kontrolliert?
Südtirol verzeichnet nach wie vor eine Zahl von Arbeitsunfällen, die doppelt so hoch ist wie jene des angrenzenden Trentino. Im Jahr 2013 haben sich in Südtirol insgesamt 15.991 Arbeitsunfälle erreignet – im Trentino waren es 7.773.
Diese Zahlen legten am Mittwoch die Gewerkschaften vor.
Die Unfallhäufigkeit in Südtirol war damit mit 65,2 auf 1.000 Beschäftigte fast doppelt so hoch wie im Trentino (33,5 auf 1.000).
Der gesamtstaatliche Durchschnitt lag im Jahr 2013 bei 27,0 auf 1.000 Beschäftigte.
Die Gewerkschaften verlangen nun mit Nachdruck, dass der Stellenplan des öffentlichen Arbeitssicherheitsdienstes mindestens auf dem Niveau der Provinz Trient aufgestockt wird.
Im Laufe der letzten fünf Jahre (2010-2014) wurde die jährliche Zahl der betrieblichen Inspektionen zum sozialen Schutz und für Arbeitssicherheit in Südtirol deutlich, und zwar von 4.854 auf 4.070 gesenkt und vermindert, was einem Minus von 824 Kontrollen/Jahr oder einem Minus von 18% entspricht. Im Trentino sind 30 InspektorInnen im Dienst, während in Südtirol nur 20 tätig sind, was einem Minus von 33% entspricht.
In einer Aussendung schreiben die Gewerkschaften:
„Diese Daten bestätigen die keineswegs zufriedenstellende Lage was den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit in Südtirol betrifft, womit es uns Gewerkschaften keineswegs als gerechtfertigt erscheint, den öffentlichen Gesundheitsschutz, die Legalität und die Arbeitssicherheit der Arbeitenden zu schwächen.
In diesem Bereich teilen wir natürlich den Willen der Landesverwaltung Südtirols, die Information und Bildung aller Beteiligten in der Arbeitswelt zu erhöhen, weil dies wichtige Investitionen in die Vorbeugung von Arbeitsunfällen und von Erkrankungen sind.
Wir sehen uns daher gezwungen daran zu erinnern, daß der Art. 3, Absätze 10, 11 und 12 des DPR 474/75 (Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut) die mangelnde Landes-Gesetzgebungskompetenz Südtirols vorsieht. Diese muß laut den zitierten Bestimmungen die Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten unter Beachtung des gesamtstaatlichen Rechtes ausüben.
Das Landes-Koordinierungskomitee für Arbeitssicherheit, welches bis heute in dieser Landes-Legislatur leider noch nie einberufen wurde, hat die Aufgabe der Koordination der Vorbeugung von Arbeitsunfällen, indem es auch die Mittel aus den eingetriebenen Strafen verwendet. Und diese belaufen sich auf etwa 700.00 €uro pro Jahr.
Da auch für die Landesregierung Südtirols das Ziel einer drastischen Senkung der Arbeitsunfallzahlen im Lande ist, erachten und wiederholen wir, daß der entschiedene Einsatz für Vorbeugung von Arbeitsunfällen, die Überwachung und die Kontrolltätigkeiten direkt proportional im Gleichklang sein müssen. “
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