So wird gewählt
Heute sind 381.033 Südtirolerinnen und Südtiroler zu den Gemeindewahlen aufgerufen. Was Sie vor dem Urnengang unbedingt wissen sollten.
Die wichtigste Neuigkeit im Vergleich zu den vor fünf Jahren abgehaltenen Gemeindewahlen besteht darin, dass der Abschluss der Wahlen um eine Stunde vorverlegt wird. Die Wahlsprengel werden nämlich von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet sein.
Eine weitere Neuigkeit ist, dass die Stimmenzählung unmittelbar nach dem Abschluss beginnt und die ganze Nacht über dauern wird.
Die Wahlen für den Bürgermeister und den Gemeinderat finden in 109 Gemeinden statt.
Wahlberechtigt sind 381.033 Südtiroler, davon sind 187.121 Männer und 193.912 Frauen. Proveis ist mit 215 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die kleinste Gemeinde, in der gewählt wird.
Die Wahlberechtigten der Gemeinde Bozen erhalten auch einen Stimmzettel für die Wahl der Stadtviertelräte.
Nicht gewählt wird in den Südtiroler Gemeinden, wo der Bürgermeister und der Gemeinderat bereits im Jahre 2014 gewählt wurden. Die eventuellen Stichwahlen finden am Sonntag, den 24. Mai statt.
Wie wird gewählt?
Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern:
Den Wahlberechtigten stehen zwei Stimmzettel zur Verfügung: einer für die Wahl des Bürgermeisters und einer für die des Gemeinderats.
Für die Wahl des Bürgermeisters schreiben die Wahlberechtigten den Zunamen des gewünschten Kandidaten in das dafür vorgesehene Feld. In diesen Gemeinden sind die Kandidaten für das Amt eines Gemeinderatsmitgliedes gleichzeitig auch Kandidaten für das Bürgermeisteramt.
Auf dem zweiten Stimmzettel scheinen die Listenzeichen aller Listen auf, neben denen je vier Felder für die eventuelle Angabe der Vorzugsstimmen stehen. Für die Stimmabgabe ist das Zeichen der gewünschten Liste anzukreuzen; in den Feldern neben dem gewählten Zeichen können gegebenenfalls eine bis vier Vorzugsstimmen angegeben werden.
Die Vorzugsstimmen, die mit dem Zunamen und falls notwendig (bei Gleichnamigkeit) auch mit dem Vornamen des Kandidaten anzugeben sind, dürfen sich nur auf Kandidaten der gewählten Liste beziehen.
Der Wähler hat die Möglichkeit, nur einen Stimmzettel entgegenzunehmen, um so einen eventuellen Protest auszudrücken. Demnach ist die „Protestwahl“ nicht nur anhand weißer und ungültiger Stimmen abzulesen, sondern auch anhand weniger entgegengenommener Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters, respektive des Gemeinderates.
Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern:
Den Wahlberechtigten steht ein einziger Stimmzettel zur Verfügung, auf dem die Namen der Bürgermeisterkandidaten und daneben das Zeichen der sie unterstützenden Listen gedruckt sind.
Die Wahlberechtigten können ein Zeichen auf ein Listenzeichen setzen und eventuell bis zu vier Vorzugsstimmen für den Gemeinderat abgeben. In diesem Fall wird die abgegebene Stimme automatisch auch dem mit der Liste verbundenen Bürgermeisterkandidaten zugeteilt.
Es kann auch ein Zeichen nur auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten gesetzt werden, ohne eine der Listen zu wählen, die ihn unterstützen. Es ist nicht möglich, eine Liste zu wählen, die nicht den gewählten Bürgermeisterkandidaten unterstützt.
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