Bergamo bleibt im Knast
Marco Bergamo bleibt im Gefängnis. Laut Kassationsgerichtshof hat der mehrfache Frauenmörder kein Recht auf ein nachträgliches verkürztes Verfahren.
Aufatmen bei den Angehörigen der Mordopfer!
Marco Bergamo bleibt im Gefängnis. Der fünffache Frauenmörder wird nun doch nicht vorzeitig aus der Haft entlassen.
Über seinen Anwalt Gianluca Pammolli hatte Marco Bergamo eine nachträgliche Anwendung des verkürztes Verfahrens beantragt (dieses strafprozedurale Instrument gab es zum Zeitpunkt der Verurteilung Bergamos noch nicht). Wäre Bergamo das Recht auf einen verkürzten Prozess zugestanden worden, hätte das Strafausmaß herabgesetzt werden müssen – und der Frauenmörder hätte sehr gute Chancen gehabt, das Gefängnis zu verlassen.
Laut einem Bericht des Corriere dell’Alto Adige hat der Kassationsgerichtshof nun (wie zuvor bereits das Landesgericht in Bozen) festgestellt, dass Marco Bergamo kein Recht auf ein nachträgliches verkürztes Verfahren habe, da er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des verkürzten Verfahrens bereits rechtskräftig verurteilt war.
Und: Weil das verkürzte Verfahren bei Straftaten, bei denen eine lebenslange Haftstrafe vorgesehen ist, nicht anwendbar war.
Für Marco Bergamo gibt es nun noch einen Strohhalm:
Am Gericht in Triest behängt ein Antrag Bergamos auf Wiederaufnahme des Prozesses. Bergamo behauptet jetzt nämlich, seine damaligen Geständnisse seien falsch gewesen. Er habe sich damals nur wichtig machen wollen, so der Frauenmörder.
Experten schätzen die Chancen auf eine Wiederaufnahmeverfahren als sehr gering ein.
Marco Bergamo soll zwischen 1985 und 1992 fünf Frauen ermordet haben.
Den Fall Bergamo hat TAGESZEITUNG-Chefredakteur Artur Oberhofer in Buchform aufgearbeitet (Die großen Kriminalfälle – Der Fall Bergamo).
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