Gehörnter Dieb
Skurrile Diebstähle sorgten jüngst in Villanders und Latzfons für Aufregung: Ein 65-jähriger Mann aus Villanders hat zahlreiche Hirschgeweihe gestohlen und sie im Internet zum Verkauf angeboten.
Diebstähle der besonderen Art sorgten in Villanders und Latzfons in jüngster Zeit für Aufregung: Mehreren Jägern und anderen Bürgern wurden Hirschgeweihe gestohlen.
Der Zorn der Besitzer war groß: Abgesehen vom persönlichen Wert, den solche Trophäen meist für den Eigentümer haben, kam der wirtschaftliche Schaden hinzu:
Sammler zahlen für Hirschgeweihe bis zu 600 Euro und mehr.
Obwohl keine offiziellen Anzeigen erstattet worden waren, nahmen die Carabinieri von Klausen die Ermittlungen auf. Innerhalb kürzester Zeit stießen sie auf eine heiße Spur: Diebe aus außerhalb der Zone konnten bald ausgeschlossen werden – die Behörden konzentrierten sich auf Experten, die im Umkreis wohnen.
Bei Recherchen im Internet, wo Hirschgeweihe zu Kauf angeboten wurden, stießen die Ordnungshüter auf eine Anzeige, die ihr besonderes Interesse weckte: Es war jedoch kein Name des Verkäufers und auch nicht dessen Wohnort angegeben. Die Handynummer, die jedoch in der Annonce vermerkt war, führte zum Händler der Geweihe. Dieser stammt aus Villanders.
Die Carabinieri warteten dann den passenden Zeitpunkt ab, um den Dieb zu stellen – und darauf mussten sie nicht lange warten.
In der Nacht auf Mittwoch avisierte ein weiterer Geschädigter die Carabinieri: Ihm war in Latzfons, wo er Hirsche züchtet, ein großes Geweih gestohlen worden. Dieser hatte eine Überwachungsanlage installiert, die den Ordnungshütern nun von großem Nutzen war: Nach der Auswertung der Bilder, auf denen der eindeutig Dieb zu erkennen war, hatten die Carabinieri ihre Bestätigung: Es handelte sich effektiv um den 65-jährigen Mann aus Villanders, der Hirschgeweihe im Internet zum Verkauf anbot.
Der Mann wurde zuhause aufgesucht und in die Kaserne nach Klausen gebracht. Dort blieb ihm nichts anderes übrig, als die Tat zu gestehen.
Der Mann wurde angezeigt. Die gestohlenen Geweihe konnten den rechtmäßigen Besitzern rückerstattet werden.
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