Der Chiku-Prozess
Am 4. Juni findet am Bozner Landesgericht der Prozess zur Wildkatze Chiku statt.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf nicht genehmigtes Halten eines Wildtiers. Er richtet sich gegen den Eigentümer der Wildkatze Chiku, die seit ihrer Beschlagnahme im Februar für Aufsehen sorgte.
Am 4. Juni beginnt am Bozner Landesgericht vor Richter Stefan Tappeiner der Prozess zu diesem besonderen Tier-Fall, dessen Ausgang offen ist. Der Eigentümer könnte sich mit einer nachträglichen Genehmigung der Wild-Tierhaltung aus dem Verfahren winden.
Wesentlich wichtiger scheint die Frage, ob die Serval-Katz in seine gewohnte Umgebung in einem Privathaus im Ultental zurückkehren kann. Der Anwalt Flavio Moccia will jedenfalls die Aufhebung der Beschlagnahme erwirken.
Dies mit Hilfe eines Gutachtens eines neapolitanischen Professors, der nachweisen soll, dass Chiku keine Gefahr für Personen und Sachen darstellt. Zu diesem Schluss kam nämlich die Bozner Richterin Carla Scheidle, welche die Beschlagnahme für rechtens erklärte. Das einjährige Tier ist inzwischen in einem Wildtierzentrum in Semproniano bei Grosseto untergebracht. Dort ist es inzwischen vom Gutachter der Verteidigung untersucht bzw. beobachtet worden.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.