Angefochtenes Gesetz
Die Landesregierung regelt den Handel in Gewerbegebieten neu. Die Durchführungsverordnung steht aber auf wackligen Beinen.
Im Oktober 2014 ist das Landesgesetz in Kraft getreten, das den Einzelhandel in den Gewerbegebieten regelt. Nun hat die Landesregierung die dazugehörige Durchführungsverordnung erlassen. „Unser Ziel ist und bleibt es, den Einzelhandel in den Wohn- und nicht in den Gewerbegebieten anzusiedeln. An diesem erfolgreichen Weg halten wir fest“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Damit wolle man Stabilität in den peripheren Landesteilen herstellen und Abwanderungs-Tendenzen erfolgreich entgegenwirken.
Bis zum Herbst 2014 war der Einzelhandel in Gewerbegebieten grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmefällen erlaubt. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist der Einzelhandel zwar grundsätzlich erlaubt, aber genau definierten Einschränkungen unterworfen.
Die Durchführungsverordnung der Landesregierung regelt nun die raumplanerischen Befugnisse und Entscheidungswege, damit eine Gemeinde in ihrem Bauleitplan ein Gewerbegebiet für den Einzelhandel ausweisen kann. Dabei sind vier wesentliche Aspekte zu berücksichtigen: die Entfernung von so genannten emissionsstarken Tätigkeiten wie etwa die Verarbeitung von Schotter oder Kompost, die Vermeidung bereits umweltbelasteter Zonen, eine gute Erreichbarkeit sowie die Kompatibilität mit der Nahversorgung vor Ort.
Die Neuregelung steht aber auf wackligen Beinen. „Das Verfassungsgericht hat die neue Regelung des Landes zum Einzelhandel in den Gewerbegebieten erneut angefochten“, erklärte der LH. „Wir versuchen nun im Einvernehmen mit der Regierung eine Vertagung der Verhandlung zu erreichen, um in der Zwischenzeit auf politischer Ebene eine Lösung zu finden: Wir streben eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut an, um auf diese Weise auf lange Sicht abgesichert zu sein.“
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