Legitime Kritik
Die Staatsanwaltschaft Bozen hat die Einstellung des Strafverfahrens gegen Armin Mutschlechner, den die Band Frei.Wild wegen Rufschädigung verklagt hatte, beantragt. Die Anwälte von Frei.Wild stellen sich dagegen.
Von Thomas Vikoler
Für Armin Mutschlechner, der in der Klage der Kanzlei Brandstätter als „selbsternannter Rechtsextremismus-Experte“ bezeichnet wird, ist es zweifellos ein Erfolg. Seine Lektionen über das Phänomen, die er Ende 2013/Anfang 2014 in mehreren Südtiroler Oberschulen gehalten hat, waren rechtlich in Ordnung. Jedenfalls das, was er darin über die Südtiroler Erfolgsband Frei.Wild gesagt hat.
Denn die Staatsanwaltschaft Bozen hat nun die Einstellung eines Verfahrens zum Verdacht der Rufschädigung, das die Eisacktaler Band 2014 mit einer Strafanzeige angestoßen hatte, beantragt.
Also: Keine Straftat.
Zuallererst heißt es in dem Archivierungsantrag, dass Mutschlechner die Band, die am heutigen Samstag in der Bozner Stadthalle auftritt, nicht vorsätzlich verleumden wollen. Er habe Material zum ideologischen Umfeld der Band vorgestellt und einige ihrer Textes analysiert, um dies anschaulich zu machen.
Dies alles mit der Absicht, damit bei den Schülern „eine Diskussion anzustoßen“, wie es im Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft heißt.
Grundlage für die Ermittlung, die über ein Jahr gedauert hat und zu der auch eine Einvernahme des Angezeigten gehörte, war der Tonband-Mitschnitt einer Schülern eines Brunecker Gymnasiums, welche einen Vortrag Muschlechners am 16. November 2013 aufgezeichnet hatte.
Der Referent brachte dabei Frei.Wild mit dem rechtsextremen Netzwerk Blood and Honour in Verbindung. „Damit wird zumindest bei einer neutralen Zuhörerschaft der Anschein erweckt, dass eine Verbindung zwischen Blood and Honour und Frei.Wild bestehe“, beanstandete die Band in einem Schreiben an Schuldirektoren.
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