Lex Benko im Landtag
Im Südtiroler Landtag ist am Donnerstag ein Antrag der Grünen zur sogenannten Lex Benko diskutiert worden.
Die Grünen schlugen am Donnerstag im Landtag mit einem Gesetzentwurf die Abschaffung des Art. 55-quinquies im Raumordnungsgesetz vor, der „Lex Benko“, wie ihn Riccardo Dello Sbarba nannte.
Der Artikel stelle das Prinzip auf den Kopf, wonach das Allgemeininteresse Vorrang vor dem Privatinteresse habe, ein Prinzip, das Südtirol vor Wildwuchs bewahrt habe. Nun könne ein Privater einen Grund kaufen und einen Verwendungszweck dafür planen, und die Gemeinde müsse innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden. Bozen habe die Frist nicht einhalten können.
Dabei sei es die Gemeinde gewesen, die diesen Artikel formuliert und an den Landesämtern vorbei direkt dem Landtag vorgelegt habe. Man solle jetzt nicht auf die große Urbanistikreform vertrösten, die erst kurz vor Ende der Legislatur in den Landtag kommen werde.
Albert Wurzer verlas dazu den Bericht des II. Gesetzgebungsausschusses, der sich mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen hatte.
Die 5 Sterne Bewegung hat zum Gesetzentwurf eine Tagesordnung vorgelegt, die eine Reihe von Prinzipien für die Urbanistikreform einfordert: Die Regie müsse bei den Gemeinden liegen, Bürger und Gemeindeorgane seien vor der Entscheidung einzubinden, auch über eine Volksabstimmung, und es seien angemessene Fristen vorzusehen, die eine seriöse Befassung mit dem vorliegenden Projekt ermöglichten. Im Zentrum müsse das Interesse der Gemeinde und der Bürger stehen, erklärte Paul Köllensperger, der sich auch für die Abschaffung des Art. 55-quinquies aussprach. Es seien auch konkurrierende Projekte zu ermöglichen, die man dann abwägen könne.
Skeptisch zu einigen Punkten zeigte sich Alto Adige nel cuore*, so etwa zum Referendum zu Projekten ab einer bestimmten Größe. Eine Bürgerbeteiligung sei wichtig, aber die Verwaltung dürfe nicht die ganze Verantwortung auf die Bürger abschieben.?Die Tagesordnung bringe einige neue Elemente in die Urbanistik, bemerkte Dieter Steger (SVP), der die Stadtplanung von Bozen in den letzten Jahrzehnten als nicht ganz gelungen bezeichnete. Dafür sei nicht nur das Einkaufszentrum ein Beispiel. Steger bekannte sich zum Prinzip, dass das öffentliche Interesse Vorrang haben müsse, und auch zur vermehrten Einbindung der Bevölkerung. Die 30-Tage-Frist, die der Art. 55-quinquies der Gemeinde einräume, sei unmöglich einzuhalten.
Auch die Artikel 55-bis und 55-ter seien zu überdenken. Steger bat schließlich um eine Unterbrechung, damit seine Fraktion sich über die Tagesordnung beraten könne.?Riccardo Dello Sbarba sprach sich für die Tagesordnung aus, er hoffe aber, dass sie von der Mehrheit nicht benutzt werde, um dann den Gesetzentwurf als unnötig zu erklären und abzulehnen.?Nach der Unterbrechung sprach sich LR Richard Theiner im Namen der Landesregierung für die Tagesordnung aus. Man könne mit den vorgeschlagenen Punkten einverstanden sein. Er räumte auch ein, dass es Probleme bei der Anwendung des Art. 55-quinquies gebe, vor allem mit den Fristen.?Die Tagesordnung gilt damit als angenommen.
Paul Köllensperger plädierte dafür, auch den Gesetzentwurf anzunehmen, das wäre nur folgerichtig.? Riccardo Dello Sbarba (Grüne) warnte davor, dass weitere ähnliche Projekte eingereicht würden, wenn man den Artikel nicht sofort abschaffe.?Das allgemeine Interesse müsse Vorrang haben, meinte auch Alto Adige nel cuore, aber deswegen müsse man nicht die Privatinitiative verteufeln. Immerhin gehe es um 100 Millionen, die in die Stadt investiert würden. Der Artikel sei sicher abzuändern, aber man müsse auch wissen wie.
Roberto Bizzo (PD) bekannte sich vollinhaltlich zur Tagesordnung, äußerte aber Bedenken zum Gesetzentwurf. Es sei gefährlich, das Gesetz in einem laufenden Verfahren zu ändern. Die Gemeinde hätte die Rechtsmittel, um sich in dieser Sache gegen äußere Zwänge zu schützen, wenn sie wolle. ?Kein Privater habe das Recht auf Annahme seines Projekts, auch nicht mit dem bestehenden Gesetz, stellte Dieter Steger fest. Er sei sehr für Partnerschaften zwischen Öffentlich und Privat, aber das öffentliche Interesse müsse Vorrang haben. Die Fixkosten der öffentlichen Hand würden steigen, daher müsse man immer mehr auf private Mittel für Infrastrukturen zurückgreifen, aber immer unter Beachtung des öffentlichen Interesses.
Da die der Opposition zustehende Zeit der Sitzungswoche um 12.25 Uhr vorbei war, musste die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs auf die Mai-Sitzung vertagt werden.
Sven Knoll kritisierte, dass der Opposition durch Unterbrechungen absichtlich Zeit gestohlen worden sei, wogegen LH Arno Kompatscher sich verwahrte; die Geschäftsordnung sei korrekt angewandt worden, was auch Landtagspräsident Widmann betonte. Brigitte Foppa bestätigte den Verdacht Knolls und plädierte für eine Anpassung der Geschäftsordnung.
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