Bürgerkarte als Essenskarte
Landesbedienstete können ihre Bürgerkarte ab 1. Mai auch als Essenskarte verwenden. Das Land spart dadurch 40.000 Euro pro Jahr.
Mit Mai haben die Essensgutscheine in der bisherigen Form ausgedient.
Landesbedienstete, die Anspruch auf Essensgutscheine haben, werden ab 1. Mai die Bürgerkarte sozusagen auch als Essenskarte verwenden. „Die Landesverwaltung rechnet mit Einsparungen von 40.000 Euro im Jahr“, so Landesrätin Waltraud Deeg.
Auch das Landespersonal hat Anspruch auf Essensgutscheine.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tagesarbeitszeit mindestens sechs Stunden beträgt und dass der Dienstsitz außerhalb der Gemeinde Bozen oder in Bozen auf der orografisch rechten Seite der Talfer liegt und somit die Landesmensa nicht genutzt werden kann.
Wurden bisher eigene Smart Cards zu diesem Zweck gedruckt, verteilt und verwaltet, so wird das ab Mai nicht mehr nötig sein. „Die Bürgerkarte wird diese Funktion übernehmen“, erklärt Michele Tais von der Landesabteilung Informatik, „die berechtigten Bediensteten können ihre Konsumation wie mit einem Bancomat abrechnen.“
Eine Aktivierung der Bürgerkarte ist dazu nicht notwendig.
Eine Ausnahme bilden nur Bedienstete, die nicht in Südtirol oder im Trentino ansässig sind. Da die Gesundheitskarten anderer Regionen andere Merkmale haben, können sie in Südtirol für diesen Zeck nicht zuverlässig verwendet werden.
Es handelt sich dabei um ein paar hundert Personen, denen die Landespersonalabteilung weiterhin eine namentliche Smart Card zur Verfügung stellen wird.
Das Land verfolgt mit dieser Vereinfachung gleich mehrere Ziele: Bürokratie soll abgebaut, Ausgaben sollen verringert und Transparenz geschaffen werden. „Jeder verfügt über die Bürgerkarte und die meisten von uns haben sie immer mit dabei. Es ist also sinnvoll, dieser Karte einen weiteren Verwendungszweck zuzuordnen, anstatt neue Karten zu schaffen“, sagt Verwaltungsrätin Waltraud Deeg. „Als Landesverwaltung sparen wir mit diesem Schritt voraussichtlich 40.000 Euro an Produktions- und Verwaltungskosten ein. Zudem schaffen wir mehr Sicherheit und Transparenz und beugen einem Missbrauch besser vor.“
Generaldirektor Hanspeter Staffler hat die Landesbediensteten in einem Rundschreiben über die Neuerung informiert.
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