Keine Freiland-Eier
Ein Landwirt aus St. Pankraz muss nach einer Inspektion des tierärztlichen Dienstes mit einer weiteren Verurteilung wegen Handelsbetrugs rechnen.
(tom) Den Inspektoren des tierärztlichen Dienstes schlug ein „ätzender Geruch“ entgegen, als sie im Februar eine Hühnerfarm in St. Pankraz in Ulten betraten. Obwohl der Betreiber der Farm, der 47-jährige J.M., die dort produzierten Eier als Freiland-Eier auf den Markt brachte, trafen die Inspektoren kein Huhn im Freien an. Alle 750 Tiere befanden sich im Inneren der Anlage, wie es im Bericht des tierärztlichen Dienstes heißt.
Weitere Beanstandungen: Auf dem Boden lag bis zu vier Zentimeter hoher Dung, der Brutkasten war Defekt.
Nachdem der Tierärztliche Dienst in Absprache mit der Gemeindeverwaltung bereits die Schlachtung der Hennen verfügt hatte, wird nun die Staatsanwaltschaft Bozen aktiv.
Sie ermittelt gegen J.M. wegen des Verdachts des Handels-Betrugs. Wegen der auf den Eierschachteln deklarierten Freiland-Haltung, die offensichtlich nicht gegeben war.
J.M. ist einschlägig vorbestraft: 2008 wurde er wegen desselben Delikts zu einer Geldstrafe von tausend Euro verurteilt.
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