„Sturm im Wasserglas“
Erst auf den letzten Drücker wurden 22 Listen zu den Gemeindewahlen zugelassen: LH Arno Kompatscher redet die Gefahr im Nachhinein zwar klein – doch so eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein.
Von Matthias Kofler
Zwei Tage lang mussten die Kandidaten von 22 Listen in 14 Gemeinden zittern. Laut einem Urteil des Staatsrates durften sie nämlich nicht auf der eigenen Unterstützerliste unterschreiben.
Am Ende entschied sich das regionale Wahlamt aber für die Zulassung der Listen. Die Kandidaten, die tagelang Blut und Wasser schwitzen mussten, konnten aufatmen.
Interessant ist, mit welcher Gelassenheit Arno Kompatscher auf diese Entscheidung reagiert. Der Landeshauptmann hatte in seiner Funktion als Vizepräsident der Region selbst ein Rechtsgutachten eingeholt – und zwar beim Parteikollegen Christoph Perathoner.
Der LH ist überzeugt: Ein Ausschluss der Listen hätte eine Fehlinterpretation der Rechtslage bedeutet. „Das Gesetz ist klar“, sagt Kompatscher, „und es ist ja auch im Interesse des Wählers, dass eine größtmögliche Auswahl ermöglicht wird.“ Die Aufregung der letzten Tage sei „viel Lärm um nichts“ gewesen, ein „Sturm im Wasserglas“.
Der Vorwurf der Opposition, wonach die Regionalregierung nur deshalb eingeschritten sei, weil auch SVP-Listen betroffen waren, sei „ein Schwachsinn“. „Im Falle eines Ausschlusses der betroffenen Listen wäre die SVP in einigen Gemeinden als einzige Partei angetreten“, verweist der LH auf die große Zahl an Bürgerlisten, in denen gezittert werden musste.
LESEN SIE IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE: Was das Perathoner-Gutachten besagt – und warum die Rechtslage nicht so eindeutig ist.
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