Laimer zahlt
Der frühere Landesrat Michl Laimer stimmt am Landesgericht einem Vergleich zur Wanzen-Affäre zu.
512 Euro Geldstrafe ohne Bewährung. So lautet das Strafmaß zu einem gerichtlichen Vergleich, der am Montag am Landesgericht in einer Vorverhandlung von Richter Walter Pelino besiegelt wurde.
512 Euro Geldstrafe muss der frühere Landesrat Michl Laimer zahlen, weil er 2011 ein Funksignal nicht gemeldet hatte. Der Tatbestand lautet auf unterlassene Anzeige seitens einer Amtsperson.
Damit steigt Laimer vergleichsweise günstig aus einem Strafverfahren aus, in dem er als einziger übriggeblieben war. Die Verfahren gegen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder und die Landesräte Hans Berger und Thomas Widmann, die ebenfalls auf Landeskosten sogenannte Wanzensanierung hatten durchführen lassen, waren zuvor archiviert worden. Der ursprüngliche Tatverdacht lautete jeweils auf Amtsmissbrauch.
Der einzige Unterschied des Falles Laimer zu jenen der anderen: Die von ihm beauftragten Techniker hatten ein Funksignal in seinem Büro geortet. „Von wo es kam, ist bis heute nicht bekannt“, weiß Laimers Anwalt Karl Pfeifer. Der Landesrat stand damals wegen des SEL-Skandals unter Ermittlung.
Neben den 512 Euro Geldstrafe stehen für Laimer auch die 3.208 Euro zu Buche, die er zuletzt dem Land für die (vorausbezahlte) Sanierung entrichtet hat. Die Zahlung des Schadensersatzes ist Teil des Deals mit Oberstaatsanwalt Guido Rispoli.
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