Ohne Chef?
Die Finanzwache untersucht die neun Dienstwagen der Landesregierung auf eine mögliche Zweckentfremdung an Wochenenden.
Von Thomas Vikoler
Die Auskunft kommt von Personalstadträtin Waldtraud Deeg persönlich. In Beantwortung einer Anfrage berichtet sie von einer laufenden Untersuchung der Finanzwache über die Verwendung der Dienstwagen der Landesregierung außerhalb der Dienstzeiten.
Geht es dabei um Politiker, die sich für private Zwecke herumchauffieren lassen? Nein. Es geht, so Deeg in ihrer Auskunft, um die beim Land angestellten Fahrer und ihre Gepflogenheiten beim Umgang mit den Dienstwagen.
Die Finanzwache hat vor einigen Wochen Unterlagen im Ökonomats-Amt des Landes abgeholt, die nun ausgewertet werden. Eine formelle Ermittlung der Staatsanwaltschaft gibt es bisher keine, wie Oberstaatsanwalt Guido Rispoli betont. Er vermutet, dass die Finanzwache Kontrollen aufgrund eines Hinweises durchführt. Bisher seien dazu keine Mitteilungen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.
Bei der Kontrolle der Finanzwache geht es darum, was die neun beim Land angestellten Fahrer mit den Dienstwagen am Wochenende machen. Laut einem Dekret aus dem Jahre 2001 müssen die Fahrzeuge nach Ende der Dienstfahrten an dafür bestimmten Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrer müssten demnach mit ihrem Privatauto oder öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren.
Offenbar gibt es Hinweise, dass die Chauffeure die Dienstfahrzeuge an Wochenenden mit nach Hause genommen haben – ohne Genehmigung. Denn laut Dekret müssten sie dafür einen eigenen Antrag stellen. Die Finanzwache überprüft nun, ob die Fahrer die Dienstfahrzeuge auch für private Fahrten verwendet haben. Theoretisch lässt sich das über das Fahrtenbuch leicht feststellen.
Laut Landesrätin Deeg hat das Ökonomat bisher insgesamt Sondergenehmigungen für Fahrer erteilt, den Dienstwagen mit nach Hause nehmen zu können.
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