Hilfe für Zöliakiekranke
Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat den Gesetzentwurf der Landeregierung zugunsten der Zöliakiekranken genehmigt – und einen Antrag der BürgerUnion abgelehnt.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat am Montag den Landesgesetzentwurf zugunsten der Zöliakiekranken einstimmig und ohne Änderung gutgeheißen.
Wie Ausschussvorsitzender Oswald Schiefer berichtet, gab es für den Entwurf Lob von allen Seiten, da damit der Preis auch für jene glutenfreien Lebensmittel, die nicht in Apotheken gekauft wurden, vergütet werden kann. Durch diese Aufhebung eines Monopols erhofft man sich auch eine Senkung der Preise (die in Italien höher sind als in Deutschland und Österreich).
Derzeit leiden rund 1.200 Südtiroler unter Zöliakie, und sie können eine monatliche Kostenvergütung bis zu 140 Euro in Anspruch nehmen.
Der Ausschuss hat auch den Landesgesetzentwurf von Andreas Pöder, der die Zusammenlegung der Ämter des WoBi-Präsidenten und -Geschäftsführers forderte, behandelt. Der Antrag des BürgerUnion-Politikers wurde mit mit 3 Gegenstimmen (Magdalena Amhof, Helmuth Renzler und die ausschlaggebende Stimme des Vorsitzenden Schiefer) und 3 Jastimmen (Andreas Pöder, Riccardo Dello Sbarba und ein Vertreter der Freiheitlichen) abgelehnt.
Wie Vorsitzender Schiefer erklärte, habe die Mehrheit den Zeitpunkt für einen solchen Vorschlag für nicht geeignet erachtet, da zuerst das Wohnbauförderungsgesetz und die Verwaltungsstruktur zu reformieren seien.
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