Geschröpfte Betriebe?
Betrieben, die kein POS-Gerät vorweisen können, droht schon bald eine saftige Geldstrafe. Wie SVP-Senator Hans Berger diese Gefahr bannen will.
Von Matthias Kofler
Der Hilferuf des Hoteliers- und Gastwirteverbandes war kaum zu überhören: „Diese Maßnahme geht ganz klar zu Lasten der heimischen Betriebe“, sagte hgv-Präsident Manfred Pinzger. Auch der Landesverband der Handwerker konnte seinen Unmut nicht verbergen: „Warum muss die Belastbarkeit der Unternehmen noch weiter strapaziert werden?“, echauffierte sich lvh-Direktor Thomas Pardeller.
Was ist passiert?
Bereits seit Juni vorigen Jahres besteht für italienische Unternehmen die Pflicht, bargeldlose Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarten zu akzeptieren. Der Protest gegenüber dieser Bestimmung wurde schon damals laut. Allerdings schaffte man es, eine Schonfrist für die kleineren Betriebe durchzusetzen: Bislang sind nur jene Betriebe, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 200.000 Euro erzielt haben, verpflichtet, Zahlungen mittels Bankomat-Karten anzunehmen. Die Pflicht gilt auch nur für Beträge über 30 Euro.
Nun aber liegt im römischen Senat ein Gesetzentwurf von vier Abgeordneten des Nuovo Centro Destra auf, der drakonische Strafen für POS-Gerät-Sünder vorsieht. Zwar können die Kosten für die Anschaffung der Geräte steuerlich abgesetzt werden. Doch jenen Betrieben, die kein POS-Gerät vorweisen können, droht laut dem Entwurf eine Geldstrafe von 500 bis 1.500 Euro.
Ein Horrorszenario für viele heimische Betriebe.
Doch SVP-Senator Hans Berger versucht zu beruhigen: „Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird.“ Zum einen stammt der Entwurf nicht von der Regierung, sondern bloß von vier Senatoren. Gleichzeitig bemüht sich Berger darum, mittels eines Abänderungsantrags eine Ausnahmebestimmung durchzusetzen. „Denn vorbeugen ist besser als reparieren“, so der Senator.
In Südtirol gibt es immer noch etliche Betriebe, die keinen geeigneten Telefon– und Internetanschluss haben, um jederzeit POS-Transaktionen schnell und reibungslos durchführen zu können. Der Antrag von Hans Berger sieht vor, jene Handwerks- und Gastbetriebe von der POS-Pflicht zu befreien, die keine Möglichkeit auf einen Strom- und Internetanschluss haben, etwa die Schutz- und Almhütten. Nur dort, wo der bargeldlose Verkehr technisch möglich ist, soll die POS-Pflicht gelten.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.