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Haft für Puff-Mutti

Die Betreiberin des chinesischen Sex-Massagesalons in der Drususallee in Bozen ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Von Thomas Vikoler

Shao Chimei befindet sich seit kurzem wieder auf italienischem Staatsgebiet.

Ende Jänner, als der Haftbefehl gegen sie verhängt wurde, hielt sich die 38-Jährige in ihrem Heimatland China auf – dadurch entging sie einer Verhaftung wie sie ihren Ehemann Xian Young Sun, 42, ereilte.

Sun war von den Carabinieri wegen des Betriebs eines Bordells in der Bozner Drususstraße verhaftet worden – ein Verstoß gegen einen Artikel des antiquierten Merlin-Gesetzes aus dem Jahre 1958, der hierzulande erstmals angewandt wurde. Die Ermittler hatten mittels Videoüberwachung festgestellt, dass in dem Salon namens „Il Giglio“ von Frauen aus China neben Massagen auch sexuelle Dienstleistungen verrichtet wurden – nach einem präzisen Halbstunden-Tarif von 30 Euro.

Xiang Young Sun, der Ehemann, wurde nach einigen Wochen in U-Haft auf freien Fuß gesetzt. Der Haftbefehl gegen seine Frau Chao Chimei blieb hingegen aufrecht – bis vorgestern. Da schloss ihr Anwalt Nicola Nettis bei Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg am Landesgericht Bozen für sie einen gerichtlichen Vergleich ab: Drei Jahre Haft wegen des Betriebs eines Bordells. Der Richter hob den Haftbefehl für die inzwischen Zurückgekehrte umgehend auf.

Warum erhält Shao Chimei die höhere Strafe als ihr Mann, der zuvor einen Vergleich über zweieinhalb Jahre Haft abgeschlossen hatte? „Sie war die formelle Inhaberin des Massagesalons“, sagt ihr Verteidiger, „ihre Rolle war folglich eine aktiviere“.

Zunächst hatte es danach ausgesehen, als drohten dem chinesischen Paar Haftstrafen von jeweils bis zu zwölf Jahren. Doch Nettis gelang es, den Richter vom „einfachen Ausmaß“ des Delikts zu überzeugen, wodurch von einer Höchststrafe von sechs Jahren ausgegangen wurde. Weil weder Xiang Young Sun noch Shao Chimei vorbestraft waren, erhielten sie allgemein mildernde Umstände. „Ich bin froh, einen weiteren Gefängnisaufenthalt abgewendet zu haben. Der Fall ist damit abgeschlossen“, erklärt ihr Verteidiger Nicola Nettis.

Sobald der Vergleich rechtskräftig ist (eine verzögernde Anfechtung vor der Kassation ist möglich), wollen seine Mandanten die Ableistung der Haftstrafe bis zur Zwei-Jahres-Grenze im Sozialdienst beantragen.

Nicht ausschließen kann der Anwalt, dass seine chinesischen Klienten irgendwann ihre Aufenthaltsgenehmigung in Italien verlieren werden. Laut Gesetz und jüngster Rechtsprechung ist deren Aberkennung bzw. Nicht-Gewährung nach einem strafrechtlichen Schuldspruch keineswegs automatisch. Die zuständige Behörde muss jeweils eine Sozialprognose erstellen und den Grad der Integration der Betroffene ermitteln.

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE:

* Was mit dem Sex-Salon in der Drususallee passiert

 

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