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Die Steuerakte einer Hure

Lady Pantera (Foto: roma.corriere.it)

Lady Pantera (Foto: roma.corriere.it/123)

In Zeiten der Krise steigt der Staat nun den Prostituierten in die Tasche. Die 1. Steuerkommission in Bozen fordert von einer transsexuellen Prostituierten über 60.000 Euro an Steuern ein.

Es war an einem warmen Sommerabend im Jahr 2007, als Chris Molinari im Rahmen einer Razzia im Rotlichtmilieu in Bozen von der Polizei kontrolliert wurde.

Der transsexuelle Brasilianer lebt seit 20 Jahren in Italien, arbeitete unter dem Künstlernamen Lady Pantera als Prostituierte in Bozen und Rom. Die Akte Lady Pantera landet bei der Finanzpolizei.

Die Steuerfahnder staunten nicht schlecht, als sie die Vermögenssituation des Herrn Molinari alias Lady Pantera analysierten.

Die Prostituierte fährt einen Mercedes der A-Klasse.

Die Steuerfahnder stellen fest, dass Lady Pantera eine Luxuswohnung im römischen Stadtteil Eur besessen hat. Diese Wohnung hat die Prostituierte um 850.000 Euro verkauft. Sie finden einen Vorvertrag für den Kauf einer Wohnung. Kostenpunkt: Knapp 500.000 Euro.

Die Geschäfte der Lady Pantera, so die Schlussfolgerung der Steuerfahnder, müssen verdammt gut laufen.

Auf der Grundlage der Kontobewegungen und Immobilientransaktionen, die die Prostituierte in den vergangenen Jahren durchgeführt hatte, errechneten die Steuerfahnder ein hypothetisches Jahreseinkommen – und die fällige Steuer.

Das Ergebnis: Allein für das „Geschäftsjahr“ 2013 forderte die Finanzpolizei von Lady Pantera Steuern (und Verwaltungsstrafen) in Höhe von 135.000 Euro ein.

Über ihren Anwalt wandte sich die Prostituierte in der Folge an die Steuergerichtsbarkeit in Südtirol.

Die Steuerkommission 1. Instanz unter dem Vorsitz von (Ex-Staatsanwalt) Christian Meyer entschied jetzt:

Auch eine Prostituierte müsse – wie jeder andere Bürger auch – Steuern zahlen, auch wenn die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit auf dem Strich herrührten. Zwar erließ die Steuerkommission 1. Instanz der Prostituierten mehrere Verwaltungs- und Nebenstrafen, weil es in Italien keine Bestimmungen gibt, die die Prostitution regeln.

Dieses gesetzliche Vakuum, so hielten die Richter fest, ermögliche es Prostituierten nicht, Steuern zu zahlen, selbst wenn sie es wollten.

Dennoch: Grundsätzlich hielt die Steuerkommission fest, auch Huren müssten ihr Einkommen versteuern. So wie jeder andere Bürger auch.

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE:

* Wie Lady Pantera auf das Urteil reagiert

* Und: Was es mit dem Sprichwort der alten Römer „Der Fiskus errötet nicht“ auf sich hat.

  

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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