„Verstärkte Transparenz“
Seit Mittwoch gelten neue Regelungen für die Etikettierung von bestimmten Fleischsorten.
Mit dem 1. April sind neue Etikettierungsregeln für bestimmte Fleischsorten in Kraft getreten. So muss laut EU-Verordnung Nr. 1337/2013 seit Mittwoch die Herkunft von Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch, sowie von Geflügel auf der Verpackung gekennzeichnet sein.
Auf den Etiketten finden Verbraucher seit Mittwoch eine der zwei folgenden Angaben:
1. „Aufgezogen in“: Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlands, gefolgt von der Information „Geschlachtet in“, mit Angabe des Mitgliedstaats bzw. Drittlands
2. „Ursprung“: Name des Mitgliedstaats oder Drittlands, wenn das Fleisch von Tieren stammt, die in einem einzigen Mitgliedstaat bzw. Drittland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden
„Den Verbraucher ist es somit möglich, bei diesen Fleischsorten eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen“, so die Südtiroler Verbraucherzentrale. Leider, so die VZS weiter, bleiben Pferdefleisch, Hasenfleisch sowie das verarbeitete Schweinefleisch, also Schinken, Salami, usw., von der Verordnung ausgenommen.
Laut Angaben des nationalen Landwirteverbands Coldiretti werden in Italien zwei von drei Schinken und ähnlichen Produkten aus ausländischem Schweinefleisch hergestellt, und die Verbraucher erhalten hier keine Information.
Die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten werden erwägen, ob hier zu einem späteren Zeitpunkt eine detailliertere Informationspflicht eingeführt wird.
In der Verbraucherzentrale Südtirol begrüßt man die verstärkte Transparenz. „Verstärkte Transparenz ist der erste Ansatz, um die Wiederholung von Lebensmittelskandalen der Vergangenheit zu vermeiden“, so die VZS.
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