Absetzbare GIS
Die Absetzbarbeit der GIS tritt am Donnerstag in Kraft. Es kann also der 20%-Abzug auf betriebliche Immobilien für das Steuerjahr 2014 geltenden machen.
Am Donnerstag tritt die Norm in Kraft, wonach die Landes-GIS für Steuerzwecke mit der staatlichen IMU gleichzusetzen ist und somit der 20%-Abzug für die GIS auch in Südtirol bereits für das Steuerjahr 2014 von den Betrieben geltend gemacht werden kann.
Darauf weisen die SVP-Senatoren Karl Zeller und Hans Berger hin. Am Mittwoch war das Umwandlungsgesetz zum IMU-Gesetzesdekret im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden.
Zur Erinnerung:
Auf Antrag der Autonomiegruppe im Senat war bereits im Stabilitätsgesetz, das am 1.1.2015 in Kraft getreten ist, festgelegt worden, dass die in Südtirol 2014 eingeführte Gemeinde-Immobiliensteuer (GIS) ab der Steuerperiode 2015 auf betriebliche Liegenschaften zu 20% von der Einkommenssteuer abgesetzt werden kann.
Es musste jedoch noch das Problem der Absetzbarkeit für das Jahr 2014 gelöst werden, da ab kommenden April die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2014 zu erstellen sind. „Bei der Behandlung des IMU-Dekrets im Senat ist es gelungen, dieses Problem zu lösen und sicherzustellen, dass die steuerliche Absetzbarkeit der GIS auf betriebliche Immobilien im Ausmaß von 20% nun bereits für das Steuerjahr 2014 möglich wird, und nicht erst mit dem Steuerjahr 2015“, so die SVP-Senatoren.
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