Der Zahnarzt-Streit
Seit zehn Jahren versucht die Verbraucherzentrale, die Preise der Südtiroler Zahnärzte zu veröffentlichen. Doch die Ärzte- und Zahnärztekammer wehrte sich – auch mit rechtlichen Schritten. Nun haben die Verbraucherschützer gewonnen.
von Heinrich Schwarz
Die Geschichte nahm im Jahr 2005 ihren Anfang: Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) – stets bemüht, mit aufschlussreichen Preisvergleichen für Transparenz zu sorgen – wollte die Tarife von Zahnarztleistungen veröffentlichen. Dazu kontaktierte sie Südtiroler Zahnärzte – und erhielt aus mehreren Praxen die jeweiligen Preise für rund 20 Standard-Leistungen.
Nicht ins Konzept passte dies allerdings der lokalen Ärzte und Zahnärztekammer. Mit einem Schreiben riet sie den Zahnärzten ab, der Verbraucherzentrale die Preise mitzuteilen. Der angegebene Grund: Gesetzliche Auflagen würden es den Zahnärzten untersagen, für sich zu werben.
2006 schaltete sich die Antritrust-Behörde ein. Sie wies die Zahnärztekammer darauf hin, dass sich die Gesetzeslage geändert habe und das Werbeverbot nicht mehr gelte. „Die Kammer antwortete zwar der Behörde, teilte den einzelnen Ärzten aber nichts von der Änderung mit“, heißt es aus der VZS.
Ein Jahr später, nachdem die Mindesttarife der verschiedenen Berufsgruppen abgeschafft wurden, schrieb die VZS erneut an die Südtiroler Zahnärzte. Einige von ihnen teilten wiederum ihre Preise mit, die dann online veröffentlicht wurden.
„Daraufhin kam wieder ein Schreiben der Kammer. Sie drohte den Ärzten mit schwerwiegenden Folgen, falls sie die veröffentlichten Preise nicht sofort löschen lassen “, sagt Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS.
Sein Team hat dann formell Meldung bei der Antitrust-Behörde erstattet. Diese stellte im Jahr 2009 Folgendes fest: Das Verhalten der Zahnärztekammer schädige die Konkurrenz. Es wurde eine Strafe von 5.000 Euro verhängt.
Die Kammer hat die Entscheidung schließlich vor dem Verwaltungsgericht Latium angefochten.
Nun, zehn Jahre nach dem ersten Versuch der Verbraucherzentrale, gibt es Neuigkeiten: Das Verwaltungsgericht fällte Mitte Februar ihr Urteil. Im entsprechenden Dokument, das der TAGESZEITUNG vorliegt, steht, dass der Rekurs abgewiesen wird. Auch eine Berufsvereinigung unterliege den Auflagen zur Konkurrenz. Zudem würden Vereinbarungen die Konkurrenz schädigen, wenn sie die freie Preisfestlegung zu unterbinden versuchen.
Walther Andreaus ist über das Urteil erfreut: „Bleibt zu hoffen, dass es endlich den Weg für mehr Transparenz bei den zahnärztlichen Leistungen frei macht. Die Kosten für den Zahnarzt stellen die Familienbudgets nämlich stark auf die Probe.“ Die VZS ruft nun alle Zahnärzte auf, ihre Tarife über ein vorgefertigtes Dokument mitzuteilen. „Damit könnte vielleicht der ein oder andere Zahnbehandlungs-Ausflug zu den Nachbarn im Osten vermieden werden“, meint Andreaus.
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