Neue Kriterien
Die Landesregierung hat neue Förderkriterien im Bereich berufliche Weiterbildung genehmigt.
Um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Südtirols zu erhalten, um den Herausforderungen des wirtschaftlichen Wandels zu begegnen und die nationale und europäische Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und der einzelnen Beschäftigten zu stärken und zu sichern ist die finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung ein wichtiges Instrument. Die Kriterien zur Förderung der beruflichen Weiterbildung wurden nun den aktuellen Erfordernissen angepasst und kürzlich von der Landesregierung genehmigt.
Schwerpunktmäßig fördert die Abteilung Deutsche Berufsbildung Kurse und Lehrgänge, die fachlich/berufliche Themen zum Inhalt haben, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Beschäftigten und der Unternehmen zielen bzw. arbeitssuchenden Personen den Neu- oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt ermöglichen. Neben der notwendigen Anpassung an die geltenden EU-Verordnungen zur Beihilfevergabe wurden in diesem Zusammenhang drei verschiedene Förderschienen erstmals in einem einzigen Dokument zusammengefasst.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung von Klein- und Kleinstbetrieben, die unumstritten das Herz der Südtiroler Wirtschaft bilden. Diese können über eine eigene Förderschiene um Beiträge für bis zu fünf Mitarbeiter ansuchen, die an unterschiedlichen offenen, überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland teilnehmen wollen. Mit dem Beitrag wird ein Teil der jeweils vorgesehenen Kursgebühr finanziert. Der maximale Fördersatz liegt bei 80%, wobei pro Mitarbeiter, der sich auf Weiterbildung befindet, bis zu 3.000 Euro ausgeschüttet werden können.
Eine zweite Schiene regelt – und zwar unabhängig von ihrer Betriebsgröße – die Förderung für Unternehmen, welche betriebsintern für mindestens sechs ihrer eigenen Mitarbeiter maßgeschneiderte Weiterbildungskurse durchführen. Der maximale Fördersatz liegt hier bei 70% der anerkannten Kosten, wobei die anerkannten Kosten Ausgaben für Referenten, Miete für Kursräume und den Arbeitsausfall/Personalkosten für die Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme beinhalten können.
Über eine dritte Förderschiene werden Beiträge an Weiterbildungsanbieter vergeben, die offene, arbeitsnahe Kurse für Beschäftigte und Arbeitssuchende in Südtirol durchführen. In der Regel müssen mindestens zwölf Personen an der vorgeschlagenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Der maximale Fördersatz liegt auch hier bei maximal 70% der anerkannten Kosten.
Nach wie vor besteht auch die Möglichkeit, bei der deutschen Berufsbildung als Einzelperson um Beiträge für berufliche Weiterbildung anzusuchen. Voraussetzung dafür ist die Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber oder der Nachweis, dass man aktiv auf Arbeitssuche ist.
Nähere Informationen erteilt der Bereich Deutsche Berufsbildung im Deutschen Bildungsressort in der Dantestraße 3 in Bozen (Tel. 0471-416914.) Sämtliche Informationen sind auch im Internet auf der Webseite der Deutschen Berufsbildung unter www.provinz.bz.it/berufsbildung abrufbar.
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