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Der Pichler-Brief

Nachdem er heftige Kritik am Verwaltungsrat der Sparkasse geübt hatte, nimmt der Präsident der Stiftung Sparkasse, Karl Pichler, jetzt seinen Vorgänger Gerhard Brandstätter in Schutz.

Er hatte zwar nie Namen genannt, auch nicht jenen von Gerhard Brandstätter.

Aber die Botschaft, die Karl Pichler in mehreren Interviews aussandte, war klar:

Die Stiftung (und mit ihr die Verwaltungsräte der Sparkasse) hätten in den vergangenen Jahren entweder nicht genug hingeschaut oder weggeschaut.

Nun macht Karl Pichler einen Schritt zurück.

Er hat einen offenen Brief verfasst, in dem er seinen Vorgänger Gerhard Brandstätter nicht nur in Schutz nimmt, sondern auch sagt: Brandstätter sei als Präsident der Sparkasse der richtige Mann. Das Ziel Pichlers ist klar: Er will jetzt Ruhe in die Bank bringen.

Der Brief von Karl Pichler im Wortlaut:

„In meiner Eigenschaft als Stiftungspräsident möchte ich zum besseren Verständnis unserer Zuständigkeiten einige grundsätzliche Rahmenbedingen erörtern.

Das Stiftungsreferenzgesetz d.lgs. Nr. 153/1999, welches das Bankenstiftungswesen regelt, hält die Bereiche, in denen die Stiftungen tätig sein können, präzise fest.

Im genannten Gesetzestext werden die Bankenstiftungen als nicht gewinnorientierte Einrichtungen definiert, die sich ausschließlich gemeinnützigen Aufgaben zu widmen haben. Dies haben wir in den vergangenen 20 Jahren mit der Zuweisung von Fördergeldern im Ausmaß von über 170 Mio. Euro nachhaltig auf Landesebene getan.

Da ich erst seit knapp einem Jahr das Amt des Stiftungspräsidenten bekleide, muss fairerweise festgehalten werden, dass diese Erfolgsgeschichte zu einem Großteil dem Einsatz meines Vorgängers RA Gerhard Brandstätter zu verdanken ist. Dr. Brandstätter hat in den vergangenen zehn Jahren das Stiftungsvermögen gesteigert, gut in Ertrag gestellt und gleichzeitig noch hohe Reserven für die Stiftungstätigkeit gebildet.

Gleichzeitig hat er mit seinem Kampf um die Aktienmehrheit, die wir am gleichnamigen Bankhaus halten, dafür Sorge getragen, dass der Bankenplatz Südtirol nachhaltig gesichert und gefestigt wird. Davon profitiert haben die Bankkunden, die Wirtschaft sowie die über 1300 Angestellten der Sparkasse und deren Familien. Dies auch weiterhin sicherzustellen, ist der heutige Stiftungsauftrag an Dr. Brandstätter.

Bedauerlicherweise muss er diese Verantwortung in einer äußerst schwierigen Wirtschaftslage übernehmen. Für diese Aufgabe hat sich Dr. Brandstätter nicht beworben, sondern er konnte sich dem einhelligen Wunsch des Verwaltungsrates der Stiftung nicht entziehen. Alle Ratsmitglieder vertraten geschlossen die Meinung, dass nur der damalige Stiftungspräsident die erforderliche Durchsetzungskraft mitbringe, um das Bankhaus in diesem schwierigen Wirtschaftskontext zu steuern.

Darüber hinaus bin ich persönlich davon überzeugt, dass Dr. Brandstätter der richtige Mann, zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist; dies auch im Interesse der Stiftung. Er genießt das uneingeschränkte Vertrauen der Stiftung.

Kurz noch einige Präzisierungen zu den Rechten und Pflichten der Stiftung in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär des Bankhauses. Es sei vorweggenommen, dass das Zivilgesetzbuch die diesbezüglichen Zuständigkeiten sehr genau regelt. Im Unterschied zum Aktionär, der nur eine Aktie am Unternehmen hält, hat der Mehrheitsaktionär die Möglichkeit, im Alleingang den Verwaltungs- und Aufsichtsrat zu bestellen und auch die Jahresabschlussbilanz zu genehmigen.

Eine direkte Einflussnahme in die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens ist hierbei ganz klar ausgeschlossen. Wir können und dürfen den Verwaltern – einmal im Amt – nicht bei der Steuerung des Tagesgeschäftes ins Lenkrad greifen. Einzig die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die diesbezügliche Verantwortung zu tragen: sowohl gegenüber dem Aktionär als auch gegenüber dem Gesetzgeber. Gegebenenfalls auch über eine Haftungsklage.

Der Vorwurf, die Stiftung habe sich zu wenig oder auch zu viel – je nach Sichtweise – um das Bankhaus gekümmert, kann sich nur auf die Bestellung der Ratsmitglieder sowie auf die jeweilige Bewertung der Bilanzzahlen beschränken. Solange die Korrektheit der Bilanzzahlen bestätigt (was in den letzten Jahren stets der Fall war) und sämtliche hierfür zuständigen Aufsichtsorgane die Richtigkeit der Geschäftsgebarung bestätigen, ist es für einen Aktionär nicht möglich, abschätzen zu können, ob das Führungsteam den Anforderungen gewachsen ist.

Auch haben sich im europäischen Kontext, in dem sich heute die italienische Bankenwelt eingebettet sieht, die Bewertungskriterien geändert. Dies wurde dem Bankhaus bei der kürzlich abgeschlossenen Prüfung seitens der Bankenaufsicht deutlich vor Augen geführt. Nichtsdestotrotz ist man im Nachhinein immer klüger.

Jetzt gilt es im Bankhaus, die geforderten Hausaufgaben mit großer Sorgfalt zu erledigen sowie die Ertragszahlen erneut in ein gesundes Verhältnis zum Aktienwert zu bringen. Diesen Aufruf an die derzeitige Bankführung machen wir stellvertretend auch für jeden Aktionär des Bankhauses!

Wir in der Stiftung glauben weiterhin an den Wirtschaftsstandort Südtirol mit seiner heute gut strukturierten Bankenwelt und werden – wie schon seinerzeit Brandstätter – den diesbezüglichen Kampf im Interesse von Land und Leute aufnehmen. Unsere unumstößliche Absicht, bei der erforderlichen Kapitalerhöhung zur Stärkung des Bankhauses eine führende Rolle spielen zu wollen, möchte ich abschließend nochmals bestätigen.“

 

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