Gebrochenes Versprechen?
Die Gewerkschafter sind äußerst unzufrieden mit dem neuen Personalgesetz. Es gebe noch zu viele offene Baustellen.
Von Matthias Kofler
Der 1. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat am Mittwoch die Gewerkschaften zum Entwurf für ein neues Personalgesetz, vorgelegt von Landesrätin Waltraud Deeg, angehört. Die Gewerkschaftsvertreter nutzten die Gelegenheit, um ihren Unmut über die problematischen Punkte des Entwurfs zu äußern.
„Viele Punkte, die uns die Landesrätin zuvor noch schmackhaft machen wollte, wurden von den Gewerkschaften komplett gegenteilig bewertet“, berichtet Myriam Atz-Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit. Zahlreiche Versprechungen seien nicht eingehalten worden.
Kritisch ist beispielsweise der Artikel über die Beamtenmobilität bzw. die Versetzung von Amts wegen. Mitarbeiter können künftig auch ohne Einvernehmen versetzt werden, wenn der neue Arbeitsplatz nicht mehr als 50 Kilometer vom alten Arbeitsplatz entfernt ist.
„Während Waltraud Deeg argumentiert, dass man damit größere Spielräume – etwa für Weiterbildungsangebote – schaffen kann, ist diese Bestimmung für die Gewerkschafter nicht tragbar“, so Myriam Atz-Tammerle. Die Grüne Brigitte Foppa spricht von einem „großen Einschnitt“ in die Rechte der Landesangestellten. Eine solche Neuregelung könne nur mittels Gewerkschaftsabkommen vorgenommen werden, nicht aber per Landesgesetz.
Umstritten sind auch die Artikel zur Disziplinarordnung und zur Entlohnung nach Leistung. „Wer legt hier die genauen Kriterien fest?“, fragt Myriam Atz-Tammerle und kritisiert die „vielen schwammigen Formulierungen“ im Gesetz.
Aus der Sicht der Gewerkschafter greift die neue Personalordnung auch in die Autonomie der Schulen ein. Genereller Kritikpunkt war, dass vieles, was bisher Gegenstand von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung war, nun im Gesetz geregelt bzw. an die Landesregierung delegiert wird.
„Bereiche, die eindeutig auf Kollektivvertragsebene zu regeln sind, sollen nun per Gesetz festgeschrieben werden“, kritisiert die Fachgewerkschaft im ASGB. Grundrechte der Bediensteten wie Streik und Versammlungsrecht, die bereits in der Verfassung oder im Arbeitnehmerstatut verankert sind, würden wiederholt und Teile des Zivilgesetzbuches neu interpretiert.
Für Brigitte Foppa ist auch die vom Gesetz vorgesehene Abschaffung der Freistellungen für politische Mandate ein Fehler. Dadurch sei die politische Arbeit in größeren Gemeinden fast nicht mehr möglich. Die Grüne spricht deshalb von einem „Sparen an der Demokratie“.
„Die Stellungnahmen der Gewerkschaften waren zum Teil sehr detailliert, das heißt es wurde Artikel für Artikel dargelegt, wo nachzubessern wäre“, berichtet Ausschusspräsidentin Magdalena Amhof, „wir werden nun schauen, wie weit wir die Einwände berücksichtigen können.“
Eine Behandlung in der April-Sitzung des Landtags scheint nun nicht mehr wahrscheinlich: „Wir haben noch einen langen, schwierigen Weg vor uns, wahrscheinlich wird es Mai werden.“
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.