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Für das Auswahlverfahren des neuen Generaldirektors der Landesverwaltung hat die Landesverwaltung mehr als 12.000 Euro hingeblättert.
Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas erkundigte sich in einer Landtagsanfrage über das Auswahlverfahren des neuen Generaldirektors der Landesverwaltung Hanspeter Staffler. Staffler wurde vergangenen September als neuer „Chef“ der Landesverwaltung vorgestellt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher betonte damals, dass hierzu ein „aufwendiger Auswahlprozess“ notwendig war.
Blaas wollte in Erfahrung bringen, welche Auswahlprozessart zur Ermittlung des neuen Generaldirektors angewandt wurde. Aus der Antwort der Landesrätin Waltraud Deeg geht nun hervor, dass die Ernennung des Generaldirektors gemäß gültigen Gesetzen auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin erfolgt ist. Das Gesetz sehe nämlich eine persönliche Ernennung und keine öffentliche Ausschreibung vor.
Deeg hat hinsichtlich der Vergabe des Postens des Generaldirektors entschieden, die anstehende Ernennung in den lokalen Medien anzukündigen und Bewerber einzuladen. Für die Voranalyse wurde die Agentur „Egon Zehnder“ beauftragt, welche ein Honorar von 10.000 Euro für den Gesamtauftrag, der sich über die Monate Juli und Augst 2014 erstreckte, erhielt. Die Agentur sei international renommiert.
Zuzüglich der Mehrwertsteuer und dokumentierter Spesen fielen der öffentlichen Hand 12.625 Euro an Kosten an.
Ebenso aus der Antwort hervor geht, dass für die Auswahlverfahren beim Landespersonal in den Jahren 2012, 2013 und 2014 keine externen Unternehmen beauftragt wurden, sondern alle Auswahlverfahren intern durchgeführt wurden.
Abschließend wollte Walter Blaas noch wissen, ob bei der Neubesetzung des Generaldirektors der Sanität die gleiche Vorgehensweise angewandt wird.
Landesrätin Waltraud Deeg antwortete, dass die Stelle des Sanitätsgeneraldirektors betriebsintern durchgeführt werden wird.
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