Ohne Lappen
Wer wegen Drogenhandels rechtskräftig verurteilt worden ist, wird der Führerschein für immer entzogen. Nun auch in Südtirol.
(tom) Art. 120 der Straßenverkehrsordnung kennt keinen Pardon mit Gewohnheitsverbrechern und Häftlingen. Auch nicht mit Personen, die rechtskräftig wegen Drogenhandels verurteilt worden sind. Sie bekommen keinen Führerschein – und wenn sie einen haben, wird er ihnen abgenommen.
Diese „Strafe“ wurde in den vergangenen Monaten auch gegen mehrere Südtiroler verhängt, die ab dem Jahre 2009 rechtskräftig wegen Drogenhandels verurteilt worden sind. Aus diesem Jahr stammt ein ziemlich widersprüchliches Gesetz, das den Führerscheinverlust für derartige Fälle vorsieht.
„Bisher wurde es italienweit kaum angewandt“, sagt der Bozner Rechtsanwalt Othmar Walde.
Seit November aber verschickt das dafür zuständige Regierungskommissariat in Bozen regelmäßig Aufforderungen an Verurteilte, den Führerschein zurückzugeben.
Für zwei Mandanten hat Walde zusammen mit seiner Kollegin Stefania Lionetti nun vor dem Bozner Landesgericht einen Zwischenerfolg erzielt. Die Richter setzten den Führerschein-Widerruf mit Verweis auf das jüngste Verfassungsgerichtsurteil zum Drogengesetz auf, mit dem die Unterscheidung von schweren und leichten Drogen faktisch wieder eingeführt wurde.
Für das Gesetz aus dem Jahre 2009 gibt es diese Unterscheidung nicht.
„Unsere Mandanten haben inzwischen mit Drogen nichts mehr am Hut, ohne Führerschein droht ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes. Worin soll da die erzieherische Wirkung der Strafe bestehen?“, meint Anwalt Walde mit Berechtigung.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.