Pauls Freispruch
Die Wahlbestätigungskommission hat ein einstimmiges Urteil gefällt: Paul Köllensperger darf seinen Sitz im Landtag behalten.
von Matthias Kofler
Der Abgeordnete Paul Köllensperger wird nicht des Landtags verwiesen. Zu diesem Schluss kommt die Wahlbestätigungskommission in ihrem Abschlussbericht, der gestern einstimmig verabschiedet wurde.
Zur Erinnerung: Wie die TAGESZEITUNG exklusiv enthüllte, hat das Komitee „Dura lex, sed lex”, dessen Mitglieder anonym bleiben wollen, die Frage aufgeworfen, ob der Grillino überhaupt noch rechtmäßig im Landtag sitze, nachdem er gegen die Region und den Regionalrat geklagt habe. Gemeint ist damit der Rekurs des Movimento 5 Stelle gegen das regionale Rentengesetz von 2012 – bekannt als Thaler-Reform – vor dem Trentiner Verwaltungsgericht.
„Normalerweise hätten wir uns sicher nicht mit einem anonymen Schreiben befasst“, erklärt Albert Wurzer von der SVP. Aber nachdem Teile des Schreibens in der Zeitung veröffentlicht worden seien, „ist es im öffentlichen Interesse und im Interesse des Abgeordneten, dass die aufgeworfenen Fragen geklärt werden.“
Im Abschlussbericht sprechen sich die Mitglieder der Kommission eindeutig für einen Verbleib Köllenspergers im Landtag aus. Wie Vize-Präsident Riccardo Dello Sbarba erläutert, liegen drei Gründe vor, die klar gegen eine Unvereinbarkeit sprechen.
Erstens sei der Fall, sprich die Klage Köllenspergers vor dem Verwaltungsgericht, „bereits abgeschlossen“. Das Gericht hatte den Antrag des Movimento 5 Stelle für „nicht zulässig“ befunden und die Klage abgelehnt.
Zweitens habe der Grillino „in Ausübung seines Mandats“ und „nicht im Eigeninteresse“ gehandelt. Zu diesem Schluss sei auch das Verwaltungsgericht gekommen, als es die Klage Köllenspergers abgewiesen hatte.
Drittens gebe es bereits drei Präzedenzfälle, bei denen die betroffenen Abgeordneten jeweils ihr Mandat behalten durften:
So hatten die Grünen 2011 aufgrund der SEL-Verträge gegen die Landesregierung geklagt. Darüber hinaus gab es zwei weitere Klagen von Abgeordneten vor dem Verwaltungsgericht, wo die Interpretation der Geschäftsordnung durch das Landtagspräsidium beanstandet wurde: im Jahr 2000 gegen Richard Theiner und 2011 gegen Julia Unterberger.
Keiner der drei Fälle hatte einen Ausschluss der klagenden Mandatare zur Folge.
Nun muss der Landtag über den Bericht der Wahlbestätigungskommission abstimmen.
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