Der Montolli-Prozess
Am Mittwoch findet am Oberlandesgericht die Berufung zum Mord an Svetla Fileva statt. Die Verteidiger von Kevin Montolli bemühen sich um eine drastische Haftreduzierung.
von Thomas Vikoler
Kevin Montolli stach 36 Mal zu, Salvatore Parolisi ebenfalls.
Ersterer hat am 9. September 2012 am Bozner Boden die bulgarische Prostituierte Svetla Fileva, 30, mit einem Küchenmesser getötet. Der zweite seine eigene Ehefrau Melania Rea am 18. April 2010 in einem Wald bei Ripe di Civitella in der Provinz Teramo.
Was diese beiden Mordfälle außer der exakt genauen Zahl der versetzten Messerstiche verbindet?
Salvatore Parolisi wurde inzwischen zu 30 Jahren Haft verurteilt – ohne den erschwerenden Umstand der besonderen Grausamkeit. Kevin Montolli, 21, erhielt im verkürzten Verfahren in einer Vorverhandlung am Bozner Landesgericht im Juli vergangenen Jahres 14 Jahre Haft – mit dem erschwerenden Umstand der Grausamkeit.
Auf diese „Ungleichbehandlung“ wollen die beiden Strafverteidiger Flavio Moccia und Julia Mathá am Mittwoch auf der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht hinweisen. Und eine Streichung des erschwerenden Umstandes der Grausamkeit erwirken.
Nicht nur das.
Die Montolli-Anwälte plädieren auf teilweise Zurechnungsfähigkeit ihres Mandanten, der laut Gutachten zwar sozial gefährlich ist, aber auch dringend psychologisch betreut werden müsste. „Wir setzen auf eine erhebliche Reduzierung der Haftstrafe“, so Moccia.
Die Berufungsverhandlung findet vor einem Oberlandes-Schwurgericht hinter verschlossenen Türen statt.
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