Der Tagesmütter-Vertrag
Die Landtagsabgeordnete Maria Kuenzer fordert den Südtiroler Landtag dazu auf, bei der Überarbeitung der Kleinkindbetreuung auch die kollektivvertragliche Einstufung der Tagesmutter mit aufzunehmen.
Der Arbeitsvertrag der Tagesmutter sieht den Kollektivvertrag „Hausangestellte“ vor und damit eine entsprechend geringe Einzahlung von Sozialbeiträgen. Die Landtagsabgeordnete Maria Kuenzer fordert als Erstunterzeichnerin zusammen mit Magdalena Amhof und Veronika Stirner in einem Beschlussantrag den Südtiroler Landtag dazu auf, bei der Überarbeitung der Kleinkindbetreuung auch die kollektivvertragliche Einstufung der Tagesmutter mit aufzunehmen. Ziel ist es, bei der Einzahlung der Sozialabgaben den Kollektivvertrag „Sozialgenossenschaften“ anzuwenden.
Das Berufsbild der Tagesmutter gibt es in Südtirol seit über 20 Jahren. Für die fünf Sozialgenossenschaften, die den Tagesmutterdienst anbieten, arbeiten laut Erhebungen des vergangenen Jahres 178 Tagesmütter, welche insgesamt 1.106 Kinder betreuen. „Ohne Zweifel gewinnt dieses Modell der Kleinkinderbetreuung immer mehr an Bedeutung. Flexible Betreuungszeiten und das familiäres Umfeld mit gleichbleibender Bezugsperson sind nur einige Gründe, aufgrund welcher sich mehr und mehr Eltern für dieses Betreuungsmodell entscheiden“, erklärt Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.
Sie verweist darauf, dass die arbeitsrechtlichen Bedingungen – konkret die soziale Absicherung der Tagesmütter – von Beginn an nicht zufriedenstellend waren. Ihre Anstellung erfolgte vor 2007 noch auf Projektbasis. Mit der Anwendung des Kollektivertrages für „Hausangestellte“ könne nun wenigstens etwas mehr soziale Absicherung geboten werden. Allerdings, so Kuenzer, die selber Präsidenten einer Genossenschaft für Kleinkinderbetreuung ist, sei die pensionsrechtliche Absicherung noch nicht gegeben.
Zusammen mit ihren Landtagskolleginnen Amhof und Stirner wendet sie sich mit einem entsprechenden Antrag an den Südtiroler Landtag. In diesem wird die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen der Überarbeitung der Kleinkinderbetreuung, auch die kollektivvertragliche Einstufung der Tagesmutter mit aufzunehmen und zu überprüfen. Es sollten die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass bei der Einzahlung der Sozialabgaben für die Tagesmütter der Kollektivvertrag „Sozialgenossenschaften“ angewandt werden kann, welcher höhere Beiträge für die Rentenversicherung vorsieht.
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