Kurzer Prozess
Im Sonderfonds-Prozess gegen Alt-LH Luis Durnwalder wird die Zeugenliste von über hundert Namen auf 21 zusammengestutzt. Oberstaatsanwalt Guido Rispoli bleibt Ankläger, sein Kollege Robert Schülmers tritt nicht als Zeuge auf.
von Thomas Vikoler
In einer Niederlage kann man zuweilen auch einen Erfolg entdecken. „Wir haben nun die Bestätigung, dass Luis Durnwalder stets in einer institutionellen Rolle auftrat“, sagte sein Verteidiger Gerhard Brandstätter nach der Verlesung der ersten richterlichen Verfügung im Sonderfonds-Prozess.
Der Richtersenat unter Vorsitz von Carlo Busato (Beisitzer: Stefan Tappeiner und Ivan Perathoner) weist damit einen Großteil der Zeugen-Anträge der Verteidigung ab. Sie hatte die Anhörung von über hundert Personen gefordert, darunter die Mitglieder früherer Landesregierungen, LH Arno Kompatscher, zahlreiche Vereins- und Verbandsvertreter und Bürgermeister.
Die Zeugenliste für die drei nächsten Verhandlungen am 21., 28., und 29. Mai umfasst gerade 21 Namen. „Ich bin zufrieden, dieser Prozess wird kurz sein und sich vornehmlich mit juridischen Fragen befassen“, erklärte Ankläger Guido Rispoli, der diese Funktion weiter ausüben darf.
Die Verteidigung hatte ihn als Zeugen beantragt – er sollte, so wie einige weitere Staatsanwälte, Auskunft über seine Teilnahme an Empfängen im landeseigenen Felsenkeller geben. Stattdessen hört das Gericht nun die Laimburg-Verwalter Daniel Bedin, Klaus Platter,
Michael Oberhuber und Roberta Simeoni. Sie werden zu den Trinkgeldern angehört, die Durnwalder für das Servicepersonal zahlte.
Sechs weitere Zeugen – Michael Oberrauch, Martin Bürgstaller, Elisabeth Unterhauser, Dietmar Pattis, Michael Theiner und Landesrat Florian Mussner – werden zu den Spenden für Events der Jungen Generation der SVP angehört.
Aufschlussreich dürfte auch die Anhörung der beiden Durnwalder-Sekretärinnen Martina Graf und Rosmarie Falk sowie der Landesbeamten Eros Magnago, Roman Sandri. Karl Rainer und Stefan Natale, welche für die Auszahlung der Sonderfonds-Gelder zuständig waren. Zu ihrem Verfahren am Rechnungshof wird in Kürze das Urteil ergehen.
Nicht auf der Zeugenliste findet sich – zur Freude der Verteidigung – der Name Robert Schülmers, dem Staatsanwalt am Rechnungshof, der das Sonderfonds-Verfahren überhaupt ins Rollen gebracht hatte. Der Richtersenat findet, dass eine Zeugenaussage mit Schülmers’ Rolle als Ankläger im zweiten Sonderfonds-Verfahren nicht vereinbar ist.
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