Das Laurin-Urteil
Vier Vertreter der rechtslastigen Laurin-Stiftung sind am Donnerstag am Oberlandesgericht Bozen wegen illegaler Bankentätigkeit verurteilt worden.
von Thomas Vikoler
In erster Instanz waren die vier Angeklagten vom Vorwurf der illegalen Bankentätigkeit freigesprochen worden.
Am Donnerstag der Paukenschlag:
Am Oberlandesgericht in Bozen sind Erhard Hartung und Peter Kienesberger, zwei ehemalige Südtirol-Aktivisten, zu jeweils 6 Monaten Haft verurteilt worden.
Die beiden Mitangeklagten, die Mitarbeiter der Laurin-Stiftung Walter Stirner und Karl Lobis, wurden zu vier Monaten Haft verurteilt.
Der Hintergrund:
Es ging in diesem Verfahren um den Vorwurf der illegalen Bankentätigkeit, bzw. um den Rest, was von der ehemals großen Ermittlung gegen die Tätigkeit der rechtslastigen Laurin-Stiftung in Südtirol übrigblieb. Ursprünglich war Oberstaatsanwalt Guido Rispoli von „staatsfeindlichen Aktivitäten“ nach dem Anselmi-Gesetz durch Exponenten der Laurin-Stiftung ausgegangen und führte höchstpersönlich eine Hausdurchsuchung in Kienesbergers Nürnberger Wohnung durch.
Immerhin bewirkte Rispoli damit, dass die reiche Laurin-Stiftung (Stiftungsvermögen: 41 Millionen Euro) später dem italienischen Fiskus wegen hinterzogener Steuern 1,65 Millionen Euro nachzahlte. Die eigentliche „Strafe“ in der gesamten Causa.
In erster Instanz waren die vier Angeklagten vom Vorwurf der illegalen Bankentätigkeit freigesprochen worden.
Die Laurin-Stiftung hatte über ihr Büro in der Bindergasse Nr. 27 an bedürftige Südtiroler innerhalb von zehn Jahren insgesamt 6,1 Millionen Euro an Darlehen vermittelt. Es waren dies Kredite an Bedürftige, auch für einen Kredit der Freiheitlichen bürgte die Stiftung.
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